Ländliche Regionalentwicklung
Gefördert werden Entwicklungen im ländlichen Raum.
- LEADER in 24 Regionen
- Förderung einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
In Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen zur Realisierung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK), sowie ergänzende Maßnahmen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung gefördert. Darunter fallen die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“.
Zudem werden Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Kosten (der lokalen Aktionsgruppe) gefördert.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die dargestellten Maßnahmen erfolgen jeweils zur Umsetzung eines REK für eine Region innerhalb einer anerkannten LEADER-Gebietskulisse, sowie der Gebietskulisse nach Teil I Punkt 3.1 der Richtlinie.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Die hessischen Landkreise, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter
- Europäische Union
- LEADER-Regionen
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.
Eine Liste der hessischen Regionalforen finden Sie hier.
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Weg zur Förderung
Informationen sind über über das zuständige Landratsamt erhältlich.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Corina Wallenfels
Kontakt
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Corina Wallenfels