Ländliche Regionalentwicklung
Gefördert werden Entwicklungen im ländlichen Raum.
- LEADER in 24 Regionen
- Förderung einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung
In Kooperation mit:
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen.
Grundlage der LEADER-Förderung sind Entwicklungsstrategien für die Region, die gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bevölkerung, Wirtschaft, Vereinen und Verbänden erarbeitet wurden. Wichtige Themenfelder sind beispielsweise Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen, Einkaufsmöglichkeiten, Treffpunkte, Steigerung der Wirtschaftskraft, kulturelle Vielfalt und Freizeitangebote, soziale Angebote und technische Infrastruktur.
Für die Förderperiode 2023 – 2027 wurden 24 LEADER-Regionen durch das Land Hessen anerkannt
Was wird gefördert?
In Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen zur Realisierung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) gefördert. Darunter fallen z.B. die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen. Zudem werden Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge der Bevölkerung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Ausgaben (der lokalen Aktionsgruppen) gefördert.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die dargestellten Maßnahmen erfolgen jeweils zur Umsetzung einer LES für eine Region innerhalb einer anerkannten LEADER-Gebietskulisse.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Die hessischen Landkreise, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter
- Europäische Union
- LEADER-Regionen
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.
Die Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER für die Förderperiode 2023 – 2027 befindet sich zurzeit im Abstimmungsprozess.
Nach In-Kraft-Setzung werden wir auf dieser Seite die Informationen zum neuen Antragsverfahren einstellen.
Für eine Erstberatung eines geplanten Fördervorhabens wenden Sie sich bitte an die Regionalmanagements der LEADER-Regionen.
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Weg zur Förderung
Informationen sind über das zuständige Landratsamt erhältlich.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Corina Wallenfels
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Corina Wallenfels