Förderbank für Hessen
Wir machen uns stark für Hessen - für eine bessere Lebensqualität und die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur
Experten für Förderung in Hessen
Die WIBank ist die Förderbank des Landes Hessen. Wir unterstützen Menschen, Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Kommunen und Landkreise dabei, förderfähige Vorhaben umzusetzen — von der Gründung über Wohnraum und Infrastruktur bis hin zu Bildung, Beschäftigung und regionaler Entwicklung.
Dafür bündeln, strukturieren und verwalten wir Fördermittel des Landes Hessen, des Bundes und der Europäischen Union. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Förderrichtlinien und Programmbedingungen. Je nach Programm kommen Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften oder weitere Förderinstrumente zum Einsatz.
Wir arbeiten wettbewerbsneutral mit Banken und Sparkassen zusammen. So können Förderangebote dort eingebunden werden, wo Investitionen entstehen und umgesetzt werden.
Rechtlich ist die WIBank eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, jedoch rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale. Grundlage unserer Tätigkeit ist insbesondere § 2 des WIBank-Gesetzes. Unser Hauptstandort ist Offenbach am Main; außerdem sind wir in Kassel, Wetzlar und Wiesbaden vertreten.
Die WIBank entstand im Jahr 2009 aus der Zusammenführung der Investitionsbank Hessen und der LTH – Bank für Infrastruktur. Sie führt das Fördergeschäft ihrer Vorgängerinstitute fort, deren Ursprünge auf die Jahre 1950 und 1951 zurückgehen.
Verantwortung in der Förderung
Förderung wirkt dort, wo Menschen investieren, Unternehmen sich entwickeln, Kommunen modernisieren und Lebensräume gestaltet werden. Als Förderbank begleiten wir solche Vorhaben im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags und der jeweils geltenden Förderbedingungen.
Dabei berücksichtigen wir die für uns geltenden gesetzlichen Vorgaben, Förderrichtlinien sowie die konzernweiten Nachhaltigkeits- und Risikovorgaben der Helaba. Diese können — abhängig vom jeweiligen Programm und Finanzierungszweck — Anforderungen an Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte enthalten.
Unsere Förderangebote können unter anderem Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Ressourcenschutz, Wohnraum, Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, regionale Entwicklung und Unternehmensfinanzierung unterstützen. Ob und in welchem Umfang ein Vorhaben zu ökologischen oder sozialen Zielen beiträgt, hängt vom jeweiligen Programm, den Förderkriterien und dem konkreten Projekt ab.
Für Kreditvergaben gelten, soweit anwendbar, die konzernweiten Nachhaltigkeits- und Risikorichtlinien der Helaba. Diese enthalten unter anderem Prüf- und Ausschlusskriterien. Informationen zu Nachhaltigkeitsstrategie, Risikomanagement und relevanten Kennzahlen veröffentlicht die Helaba in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unsere Geschäftsfelder
gründen & wachsen
Gute Ideen brauchen eine tragfähige Finanzierung. Die WIBank unterstützt hessische Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit verschiedenen Förderangeboten. Gefördert werden können — je nach Programm — Investitionen, Betriebsmittelbedarfe oder Gründungsvorhaben.
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen:
In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die WIBank zinsgünstige Kredite für förderfähige Investitionen und Betriebsmittel mittelständischer Unternehmen an. - Bürgschaften und Regionalförderung:
Im Auftrag des Landes Hessen übernimmt die WIBank Landesbürgschaften und verwaltet Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung. Grundlage sind die jeweils geltenden Richtlinien. - Hessen-Mikrodarlehen:
Das Hessen-Mikrodarlehen kann Existenzgründerinnen, Existenzgründern und jungen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Kleinkrediten erleichtern.
Landwirtschaft
Die WIBank übernimmt Aufgaben in der administrativen Umsetzung landwirtschaftlicher Förderprogramme. Dazu gehören der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Ergänzend können Bundes- und Landesmittel auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien bereitgestellt werden. Die Programme unterstützen landwirtschaftliche Betriebe und Vorhaben im ländlichen Raum. Welche Ziele, Voraussetzungen und Nachhaltigkeitsanforderungen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen EU-, Bundes- und Landesregelungen.
bilden & beschäftigen
Bildung und Qualifizierung eröffnen Perspektiven. Die WIBank verwaltet Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus sowie landeseigene Förderprogramme im Bereich Bildung und Beschäftigung.
Gefördert werden können Maßnahmen zur Ausbildung, Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungsförderung. Die Programme richten sich unter anderem an Bildungsträger, öffentliche Stellen und weitere förderfähige Projektträger. Die konkrete Förderung richtet sich nach den jeweiligen Programmzielen und Förderbedingungen.
versorgen & modernisieren
Leistungsfähige Infrastruktur ist wichtig für Städte, Gemeinden und Landkreise. Die WIBank unterstützt öffentliche Träger bei förderfähigen Infrastrukturvorhaben — etwa mit Darlehen, Zuschüssen oder weiteren Finanzierungsinstrumenten aus Mitteln von Bund, Land oder Europäischer Union.
Förderfähig können unter anderem Vorhaben in den Bereichen öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Schulen, kommunale Infrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr sein. Die Umsetzung und Wirkung der Projekte liegen bei den jeweiligen Projektträgern.
bauen & wohnen
Wohnen ist ein zentrales Thema für viele Menschen in Hessen. Die WIBank unterstützt im Rahmen der Wohnraumförderung Vorhaben von Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Kommunen und weiteren Trägern.
Dazu gehören Programme zur Eigentumsbildung, zum Bau oder zur Modernisierung von Mietwohnraum sowie zur Schaffung mietpreisgebundener Wohnungen. Darüber hinaus können energetische Modernisierungen und Maßnahmen zum barrierefreien Umbau gefördert werden, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt sind. Auch städtebauliche Entwicklungsprojekte von Städten und Gemeinden können im Rahmen der geltenden Förderprogramme unterstützt werden.
Geschäftsleitung
Gottfried Milde | Judith Mandel | Dr. Michael Reckhard |
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Portraits finden Sie unter Service. | Mitglied der Geschäftsleitung
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