gründen & investieren Zuschuss

HESSEN serious GAME

Förderung von Computer- und Videospielen

Zuschuss zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnliche Anwendungen

  • Förderung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen
  • Förderung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls
  • Zuschuss von maximal 60 Prozent (bis max. 50.000 EUR)

Der Förderaufruf zum 02.04.2024 ist beendet.

Zurzeit ist keine Antragstellung möglich.

 

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert die Entwicklung von neuen und innovativen Ideen im Bereich der Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen. Gefördert werden

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen und
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computer- oder Videospiels.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Die Antragsunterlagen müssen bis zum 02.04.2024 (Stichtag für die vierte Fördereinreichung) eingegangen sein.

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Die fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und –herstellung sind bei Antragstellung durch entsprechende Nachweise, etwa Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen, wie z.B. Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen nachzuweisen. 

Nicht gefördert werden Vorhaben, die ein Computer-oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 EUR begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen. 

Die Zuwendung wird in max. 2 Raten ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel der ersten Rate müssen innerhalb von 2 Monaten zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden. 

Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen (StAnz 09/2021, S. 299)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
  • Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023).

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen vor Beginn des Vorhabens in elektronischer Form an computerspielfoerderung@wibank.de bei der WIBank einzureichen und muss Folgendes enthalten:

  • Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)
  • Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist
  • Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und Spielaufbau, inklusive innovativer Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes
  • Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (z.B. Character Designs, Moods, Level Designs)
  • Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird
  • Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Studienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen.


Weg zur Förderung

fristgerechten Antrag mit allen Anlagen bei der WIBank stellen

ggf. Förderempfehlung einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft

Förderzusage von der WIBank erhalten und mit dem Projekt starten

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz