bauen & wohnen Darlehen

PV-Anlagen-Darlehen

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsverbilligte Darlehen zur Förderung des dezentralen Ausbaus von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für private Bauherren und Eigentümer in Hessen.

  • 1,00 % p.a. Zinszuschuss
  • 10 Jahre Kreditlaufzeit
  • keine Sicherheiten notwendig
Falls Sie den KfW-Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos 442“ erhalten, ist aufgrund der KfW-Bedingungen eine Kombination mit dem PV-Anlagen-Darlehen nicht möglich.


Was wird gefördert?

Gefördert werden der erstmalige

  • Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW
  • Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage
  • Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Bauherren und private Eigentümer (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.

Gesellschaften (auch GbRs) sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Der Antrag ist vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank zu stellen.

Die Gewährung des Darlehens ist auf eine Höhe von 90 % der Gesamtinvestitionskosten begrenzt. Es sind mindestens 10 % liquides Eigenkapital nachzuweisen und einzubringen.

Die Maßnahmen dürfen ausschließlich auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen. Darüber hinaus muss die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Photovoltaikanlagen sind entsprechend des Strombedarfs der jeweiligen Betreiber dimensioniert. Die Betreiber speisen lediglich eine begrenzte Menge nicht selbst genutzten Stroms in das Netz, z.B. im Fall von Produktionsspitzen.

Die Maßnahme muss ordnungsgemäß von einem Fachbetrieb abgenommen werden.

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann für noch nicht ausgezahlte Beträge auf maximal 24 Monate verlängert werden. Nach Ablauf der gesamten Abruffrist wird das Darlehen um die nicht abgerufenen Restdarlehensmittel gekürzt. In diesem Fall bleiben der WIBank alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten. Dies gilt auch, wenn die Auszahlung endgültig aus anderen Gründen unterbleibt, die die WIBank nicht zu vertreten hat.

Die Maßnahmen sind unverzüglich abzuschließen und das Darlehen bei der WIBank vollständig abzurufen.

Wie sind die Konditionen?

Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätze der WIBank. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.

Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages. 

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Darlehens betragen 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. 

Während des tilgungsfreien Jahres sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu zahlen. Danach wird das Darlehen vierteljährlich jeweils zum Quartalsende in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.

Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren wird aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,00 % p.a. auf die oben genannten Konditionen in Form eines Zinszuschusses gewährt. Durch die Zuschussgewährung darf der Zinssatz des Darlehens nicht unter 0,00 % p. a. sinken. 

Die Zahlung erfolgt nachschüssig zu den festgelegten Leistungsterminen. 

Für das WIBank-Förderdarlehen kann eine Landesbürgschaft übernommen werden. Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen für die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen in der jeweils geltenden Fassung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich, sofern bei den anderen Fördermitteln keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen.

Aktuelle Konditionen

Stand: 15.04.2024

   

15.04.2024

Zinssatz Endkreditnehmender

3,95% pro Jahr nominal

 

Zinszuschuss des Landes Hessen

1,00% p.a.

 

verbilligter Zinssatz

2,95% pro Jahr nominal

   

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Darlehenszusage besteht nicht. Die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und des zur Verfügung stehenden Bürgschaftsrahmens getroffen.

Fördermaßnahmen nach diesem Förderprogramm stellen keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich, sofern bei den anderen Fördermitteln keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen. Bei Kombination mit weiteren Förderprodukten ist eine Überfinanzierung auszuschließen.


Sollten Sie Fragen zur dieser Förderung haben, können Sie uns für eine Erstberatung gerne unter der 0611 774-7333 erreichen.

Falls Sie, aufgrund eines hohen Anrufenden-Aufkommens, telefonisch nicht durchkommen, schreiben Sie uns gerne eine Mail. Klicken Sie dazu hier.

Wir beraten Sie gerne.





Weg zur Förderung

Sie stellen Ihren Antrag über das Kundenportal der WIBank

Die WIBank prüft Ihren Antrag

Die WIBank übersendet Ihnen nach positiver Prüfung Ihren Darlehensvertrag

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