Mietwohnungen: KfW-Altersgerecht Umbauen
Das Darlehen finanziert Baumaßnahmen, die Mieter jeden Alters eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. Zusätzlich wird eine Zinsvergünstigung auf den KfW-Zins gewährt.
- Zinsgünstiges Darlehen
- Bis zu 50.000 Euro je Wohnung
- Wohnqualität in jedem Alter
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Barriere reduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden aus den folgenden Förderbereichen:
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen,
- Eingangsbereich und Wohnungszugang,
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Treppen und Stufen,
- Anpassung der Raumgeometrie/Raumzuschnitt und Schwellenabbau,
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen,
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag,
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,
bzw. Maßnahmen, mit denen der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird.
Gefördert werden weiterhin Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbereichen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen".
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen, die ihren Mietwohnungsbestand an die Erfordernisse altersgerechten Wohnens anpassen möchten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in einzelnen Förderbereichen zusammengefasst.
Wie sind die Konditionen?
Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Laufzeit: | 10 - 30 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr |
Zinsbindung: | 10 Jahre |
Auszahlung: | 100 Prozent |
Aktuelle Konditionen
Stand 01.04.2019
Kreditlaufzeit | Jahre ohne Tilg. | Sollzinssatz | Effektivzinssatz* | Tilgung |
---|---|---|---|---|
10 J. | bis 2 | 0,66% | 0,66% | 10,7874% - 12,1763% |
20 J. | bis 3 | 0,66% | 0,66% | 4,9415% - 5,5601% |
30 J. | bis 5 | 0,66% | 0,66% | 3,1297% - 3,6802% |
*Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er steht unter der Annahme, dass der genannte Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.
Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinierbar mit KfW-Programm 151/152 bzw. Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau (Modernisierung).
Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, weiteren Finanzierungsbedarf für Ihre Fördermaßnahme durch ergänzende Bereitstellung von Kapitalmarktdarlehen der WIBank zu marktgerechten Konditionen zu decken.
Bitte sprechen Sie ggf. unsere Mitarbeiter darauf an.
Rechtliche Hinweise
Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Merkblätter und Datenschutzhinweise der KfW
Weg zur Förderung
Kurzantrag direkt an WIBank vor Beginn der Maßnahmen.
WIBank prüft Antrag.
WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung und Refinanzierungszusage durch die KfW die Darlehenszusage.