bauen & wohnen Darlehen

Mietwohnungen: KfW-Altersgerecht Umbauen

Das Darlehen finanziert Baumaßnahmen, die Mieter jeden Alters eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. Zusätzlich wird eine Zinsvergünstigung auf den KfW-Zins gewährt.

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Bis zu 50.000 Euro je Wohnung
  • Wohnqualität in jedem Alter

Was wird gefördert?

Gefördert werden Barriere-reduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden aus den folgenden Förderbereichen:

Barrierereduzierung

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Überwindungvon Treppen und Stufen
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus"


Einbruchschutz

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbereichen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen".

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen, die ihren Mietwohnungsbestand an die Erfordernisse altersgerechten Wohnens anpassen möchten. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in einzelnen Förderbereichen zusammengefasst.

Wie sind die Konditionen?

Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.

  
Laufzeit:

10 - 30 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr

Zinsbindung:

10 Jahre

Auszahlung:

100 Prozent

Aktuelle Konditionen finden Sie unter dem untenstehenden Link

Konditionenübersicht für KfW-Programme (Stand: 19.03.2024)

Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er steht unter der Annahme, dass der genannte Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.

Kombinationsmöglichkeiten:

Kombinierbar mit KfW-BEG Wohngebäude Kredit 261/262 bzw. Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau (Modernisierung).

Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Rechtliche Hinweise

Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden. 

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!


Weg zur Förderung

Kurzantrag direkt an WIBank vor Beginn der Maßnahmen.

WIBank prüft Antrag.

WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung und Refinanzierungszusage durch die KfW die Darlehenszusage.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Manja Walden

Kontakt

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