Investitionsoffensive für Hessen
Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf Grundlage des HIFG sowie des LuKIFG
Die Investitionsoffensive für Hessen soll dazu beitragen, Investitionen in die kommunale und landesweite Infrastruktur zu ermöglichen, zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge nachhaltig zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Hessens zu fördern.
- für Kommunen und Landesressorts in Hessen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in den folgenden Infrastrukturbereichen:
- Gesundheit und Pflege
- Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
- Digitales
- Bildungsinfrastruktur
- Betreuungsinfrastruktur
- Technische Infrastruktur
- Bevölkerungsschutz (Sicherheit / Katastrophenschutz / Feuerwehr)
- Sportinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Anmeldeberechtigt sind Kommunen und Landesressorts in Hessen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem LuKIFG, der Verwaltungsvereinbarung LUKIFG, sowie dem Hessischen Infrastukturfördergesetz (HIFG).
Wie sind die Konditionen?
- Das Förderprogramm Investitionsoffensive ist ein reines Zuschussprogramm.
- Die Kontingente für die Kommunen und Landesressorts werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
- Für die Einzelkontingente erhalten die anmeldenden Kommunen Zuwendungsverträge von der WIBank.
Rechtliche Hinweise
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)
Wo muss die Anmeldung der Maßnahme erfolgen?
Anmeldungen und Mittelabrufe im Rahmen der Investitionsoffensive für Hessen erfolgen ab dem 23.09.2026 komfortabel und vollständig digital über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank):
WIBank Portal - Willkommen im WIBank Kundenportal
Hinweis zur bisherigen Übergangslösung (Excel-Formulare)
Im Rahmen der Investitionsoffensive für Hessen wird aktuell noch eine Übergangslösung mit Excel-Formularen genutzt.
- Für Maßnahmen, die während der Übergangslösung angemeldet wurden und bereits auf der Förderliste veröffentlicht sind, gilt:
- Abrufe der Fördermittel sowie die Verwendungsbestätigung sind weiterhin mit den bekannten Excel-Formularen einzureichen.
- Für alle anderen Anmeldungen aus der Übergangslösung besteht nach Freischaltung des Kundenportals die Möglichkeit:
- Anmeldungen weiterhin vollständig über Excel-Formulare fortzuführen oder
- die Anmeldung in das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu überführen und dort komfortabel digital weiterzubearbeiten.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung – telefonisch unter 069 9132-6262 oder per E-Mail an investitionsoffensive@wibank.de.
Gerne unterstützen wir Sie bei der für Sie passenden Vorgehensweise.
Förderliste
Die jeweils aktuelle Förderliste mit den von den Anmeldenden gemeldeten Einzelmaßnahmen steht im Download-Bereich zur Verfügung. Für die dort aufgeführten Maßnahmen können die entsprechenden Fördermittel bei der WIBank abgerufen werden. Maßnahmen, die sich noch in Prüfung befinden, erscheinen dort noch nicht.
Downloads
Allgemeines
Weg zur Förderung
Abschluss des Zuwendungsvertrags und Anmeldung der Maßnahme bei der WIBank
Aufnahme der Maßnahme in die Förderliste
Abruf der Fördermittel und Einreichung der Verwendungsbestätigung bei der WIBank
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Team Investitionsoffensive Hessen
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Team Investitionsoffensive Hessen