Investitionsoffensive für Hessen
Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf Grundlage des HIFG sowie des LuKIFG
Die Investitionsoffensive für Hessen soll dazu beitragen, Investitionen in die kommunale und landesweite Infrastruktur zu ermöglichen, zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge nachhaltig zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Hessens zu fördern.
- für Kommunen und Landesressorts in Hessen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in den folgenden Infrastrukturbereichen:
- Gesundheit und Pflege
- Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
- Digitales
- Bildungsinfrastruktur
- Betreuungsinfrastruktur
- Technische Infrastruktur
- Bevölkerungsschutz (Sicherheit / Katastrophenschutz / Feuerwehr)
- Sportinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Anmeldeberechtigt sind Kommunen und Landesressorts in Hessen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem LuKIFG, der Verwaltungsvereinbarung LUKIFG, sowie dem Hessischen Infrastukturfördergesetz (HIFG).
Wie sind die Konditionen?
- Das Förderprogramm Investitionsoffensive ist ein reines Zuschussprogramm.
- Die Kontingente für die Kommunen und Landesressorts werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
- Für die Einzelkontingente erhalten die anmeldenden Kommunen Zuwendungsverträge von der WIBank.
Rechtliche Hinweise
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)
Wo muss die Anmeldung der Maßnahme erfolgen?
Anmeldung bis zur Freischaltung des Kundenportals:
Bis zur Freischaltung des Förderprogramms im Kundenportal der WIBank voraussichtlich im September 2026 erfolgt die Anmeldung über ein Excel-Formular.
Dieses Formular steht Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular sowohl
- elektronisch per E-Mail als auch
- im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post
bei der WIBank ein.
Erst mit Eingang des unterschriebenen Originals kann Ihre Anmeldung abschließend bearbeitet werden.
Sobald das Kundenportal zur Verfügung steht, werden Anmeldungen ausschließlich digital über das Portal eingereicht.
Förderliste
Die jeweils aktuelle Förderliste mit den von den Anmeldenden gemeldeten Einzelmaßnahmen steht im Download-Bereich zur Verfügung. Für die dort aufgeführten Maßnahmen können die entsprechenden Fördermittel bei der WIBank abgerufen werden. Maßnahmen, die sich noch in Prüfung befinden, erscheinen dort noch nicht.
Downloads
Allgemeines
Weg zur Förderung
Abschluss des Zuwendungsvertrags und Anmeldung der Maßnahme bei der WIBank
Aufnahme der Maßnahme in die Förderliste
Abruf der Fördermittel und Einreichung der Verwendungsbestätigung bei der WIBank
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Team Investitionsoffensive Hessen
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