Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Breitbandförderung GAK

Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten in Hessen

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Förderung der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastruktur
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren (Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel)
  • Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, wenn dieser in direktem Zusammenhang mit dem Förderprojekt steht.
Die Förderung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der WIBank zu beantragen. Darzulegen ist,

  • dass die geplante Maßnahme im Fördergebiet entsprechend Teil I Nr. 3 der Breitband-Richtlinie liegt,
  • ein Nachweis aus einem Markterkundungsverfahren, der fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung (Versorgung unterhalb der im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan geregelten Downstreamübertragungsrate zu erschwinglichen Preisen) belegt und darlegt,
  • innerhalb der nächsten drei Jahre keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel – zu erwarten ist (Durchführung eines sogenannten Markterkundungsverfahrens),
  • die geförderte Investition zu einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung führen wird. Eine „wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung“ liegt bei einer Steigerung der Download- und Uploadgeschwindigkeit um 100 Prozent oder mehr vor. Die Steigerung muss jedoch mindestens zu einer Versorgung führen, welche die Anforderungen an Breitbandnetze (sogenannte NGA-Netze bzw. Gigabit-Netze) nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelung erfüllt.
  • Ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren ist durchzuführen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Von den zuwendungsfähigen Ausgaben ist die Mehrwertsteuer abzuziehen, soweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlagen sind

  • das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG),
  • der Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Rahmenplan)

in der jeweils geltenden Fassung

  • Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402 ff.) in der jeweils geltenden Fassung
  • VERORDNUNG (EU) 2021/1237 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Wer sind die Kooperationspartner?

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Weg zur Förderung

Antrag stellen über das Kundenportal der WIBank.

WIBank prüft die Fördervorraussetzungen.

WIBank erteilt ggf. die Förderzusage.

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Cecilia Fernandez Klüber

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