Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) - Bauvorhaben
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Bauvorhaben)
- Erhöhung Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von KMU
- investive Vorhaben der beruflichen Bildung
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Im Bereich der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten besteht die Möglichkeit, zwischen vier Maßnahmenarten eine Förderung zu beantragen:
- Ausstattungsvorhaben
- Bauvorhaben
- Ausstattungs- und Bauvorhaben
- Errichtung von Kompetenzzentren
Was wird gefördert?
Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und die Bedingungen zur beruflichen Weiterbildung zu verbessern. Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Bauvorhaben).
Wer wird gefördert?
Begünstigte können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts sein, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte sind.
Ansprechperson
Sara Parisi
Tel.: 0611 774-7361
Mail: sara.parisi@wibank.de
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