Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie)
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Der Programmname lautete bis 28.02.2017 "Energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude".
- Kostensenkend
- Zukunftsweisend
- Mind. 50.000 Euro förderfähig
In Kooperation mit:
Beschreibbare Antragsformulare sind in Vorbereitung und werden für Sie in Kürze bereit stehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
- Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt nach diesem Programm sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung (siehe Richtlinie).
Rechtliche Hinweise
Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie).
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Förderanträge sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Für weitere Informationen zur Förderung und deren Abwicklung lesen Sie bitte die Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie).
Downloads
Antragsunterlagen
Richtlinie & Merkblätter
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank.
Je nach Antragsart wird der Antrag bei der WIBank oder durch einen vom zuständigen Ministerium beauftragten Dienstleister geprüft.
Nach der Prüfung erfolgt ggf. die Zusage durch die WIBank.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Martin Schlemmer
Kontakt
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Martin Schlemmer