Innovationen Zuschuss

DIGI-Zuschuss

Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit

  • Förderung bei der digitalen Transformation von Produktionsprozessen
  • Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeitsprozessen
  • Förderung bei der Verbesserung der IT-Sicherheit

Der zweite Förderaufruf in diesem Jahr ist beendet. 

Zu folgenden Terminen sind weitere stichtagsbezogene Förderaufrufe im Programm DIGI-Zuschuss in 2023 vorgesehen:

  • 12.07.2023
  • 04.10.2023

Zu diesen Terminen können sich interessierte Unternehmen, analog der vorangegangenen Förderaufrufe, über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben. Die Förderbedingungen sind dem jeweils gültigen Merkblatt (siehe Downloads) zu entnehmen.

Auf https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/bewerbung-digi-zuschuss-20230712 können Sie sich zum ersten Förderaufruf am 12.07.2023, ab 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben. (Dieser anzuklickende Link wird erst am 12.07.2023 um 09:00 Uhr für 48 Stunden freigeschaltet!). Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden.

Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil. Die KMU-Kriterien können Sie u.a. im Informationsblatt KMU -  siehe Downloads auf dieser Homepage - nachlesen. 

Nähere Erläuterungen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo muss der Antrag gestellt werden?“ 

Sollten Sie fachliche Fragen zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben haben, empfehlen wir Ihnen vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem RKW Hessen aufzunehmen.

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem Digitalisierungs-Check Hessen.  Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.


Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 1. Förderaufruf 2023 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde: 

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 13.12.2016 (StAnz.52/2016, S. 1686) in der jeweils gültigen Fassung; zuletzt geändert am 16.03.2018 (StAnz. 14/2018, S. 446)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
  • Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der dritte Förderaufruf 2023 findet vom 12.07.2023, 09:00 Uhr bis 14.07.2023, 09:00 Uhr, statt.

Während des Förderaufrufs hat man die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich und zwingend über das Onlineformular. Dieses ist über den auf dieser Seite mehrfach genannten Link immer nur während der jeweiligen Bewerbungsdauer eines Förderaufrufs für 48 Stunden erreichbar.

Für die Bewerbung, die Sie am 12.07.2023 ebenfalls hier starten können, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 1. Förderaufruf 2023 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Es ist zu beachten, dass eine Gruppe verbundener oder Partnerunternehmen bei der Anwendung der De-minimis-Regel als ein einziges Unternehmen angesehen wird. Auch hierzu finden Sie unter den Downloads die erforderlichen Informationen.

Hinweis zu den Kontaktdaten: Sollten Bewerbungen für mehr als ein Unternehmen erfolgen (z.B. durch einen Berater), ist für jede Bewerbung zwingend eine separate Mail-Kontaktadresse zu verwenden. Bitte gehen Sie bei der Angabe der E-Mail-Kontaktadresse sorgsam vor, da nach erfolgreich abgeschickter Bewerbung von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail veranlasst wird.

Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen dieses Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Zuschuss stellen können. Über das Ergebnis der Zufallsauswahl werden wir zeitnah informieren. Jenen Unternehmen, die zur Antragstellung ausgewählt wurden, wird das Vorgehen hinsichtlich der anschließenden Antragsstellung ausführlich dargelegt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.




Weg zur Förderung

Online anmelden und Antragsunterlagen downloaden.

Antrag bei der WIBank stellen (innerhalb der vorgegebenen Frist).

WIBank prüft und erteilt ggf. eine Förderzusage

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

DIGI-Zuschuss

069 9132-7474

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

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