Innovationen Zuschuss

DIGI-Zuschuss

Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit

  • Förderung bei der digitalen Transformation von Produktionsprozessen
  • Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeitsprozessen
  • Förderung bei der Verbesserung der IT-Sicherheit

Auch im Jahr 2024 geht es mit dem DIGI-Zuschuss weiter!

Nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen auf Landesebene werden Bewerbungen für eine Antragstellung über das Bewerbungsportal in der Förderperiode 2024 möglich sein. Wir rechnen damit, in Kürze den Startschuss an dieser Stelle kommunizieren zu können. Bis dahin bleibt das Bewerbungstool geschlossen.

Bitte beachten Sie: Alle Bewerbungen, die im Jahr 2023 nicht ausgewählt wurden, sind mit Ablauf des Jahres 2023 gelöscht worden. Für eine Berücksichtigung in der Förderperiode 2024 ist eine erneute Bewerbung notwendig. Die Bewerbung kann erfolgen, sobald das Bewerbungstool im Kundenportal wieder freigeschaltet wurde.

Die Termine der Förderaufrufe 2024 werden zu gegebener Zeit u.a. hier veröffentlicht.

Über das Kunden-Portal registrierte Unternehmen (auch Freiberufler gelten bei der Registrierung als Unternehmen) können sich, jeweils im laufenden Jahr, bis zum Ende des nächsten Bewerbungsfensters (Termine werden noch veröffentlicht), für eine Antragstellung bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass die Registrierung nicht gleichzeitig eine Bewerbung auslöst. Im Anschluss an die Registrierung finden Sie, nach erneuter Anmeldung mit Ihren selbstvergebenen Zugangsdaten, das Bewerbungsformular unter „Förderungen ==> Förderung finden ==> Unternehmen ==> Digital-Zuschuss“.

Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als mit dem zur Verfügung stehenden Kontingent bedient werden können, erfolgt im Anschluss an die Bewerbungsfrist eine Zufallsauswahl. Mittels dieser Zufallsauswahl werden die Unternehmen (Freiberufler gelten hierbei als Unternehmen) ermittelt, die über das Kundenportal dann einen Antrag auf den DIGI-Zuschuss stellen können.

Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem Zufallsauswahlverfahren teil. Die KMU-Kriterien können Sie u.a. im Informationsblatt KMU -  siehe Downloads auf dieser Homepage - nachlesen. 

Nähere Erläuterungen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo und wie erfolgt die Bewerbung/Antragstellung?“ 

Sollten Sie fachliche Fragen zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben haben, empfehlen wir Ihnen vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem RKW Hessen aufzunehmen.

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem Digitalisierungs-Check Hessen.  Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.

Hinweis: Der Verwendungsnachweis für Ihre geförderte Maßnahme ist über unser Kundenportal einzureichen. In der o.a. Anleitung wird auch die Einreichung des Verwendungsnachweises erläutert.


Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 1. Förderaufruf 2023 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde: 

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 13.12.2016 (StAnz.52/2016, S. 1686) in der jeweils gültigen Fassung; zuletzt geändert am 16.03.2018 (StAnz. 14/2018, S. 446)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
  • Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).

Wo und wie erfolgt die Bewerbung/Antragstellung?

Das letzte Call-Verfahren 2023 endete am 06.10.2023 (eod). Informationen darüber, wie es sich mit bereits erfolgten und/oder geplanten Bewerbungen für die Förderperiode 2024 verhält, finden sich am Anfang dieser Seite.

Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes (Call) sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich und zwingend über unser Kundenportal. 

Die Bewerbung/Registrierung können Sie ebenfalls hier starten. Halten Sie dazu bitte folgende Angaben bereit:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens (keine Angebote notwendig)

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss seit 2018) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Es ist zu beachten, dass eine Gruppe verbundener oder Partnerunternehmen bei der Anwendung der De-minimis-Regel als ein einziges Unternehmen angesehen wird. Auch hierzu finden Sie unter den Downloads die erforderlichen Informationen.

Hinweis zu den Kontaktdaten: Sollten Bewerbungen für mehr als ein Unternehmen erfolgen (z.B. durch einen Berater), ist für jede Bewerbung zwingend eine separate Mail-Kontaktadresse zu verwenden. Bitte gehen Sie bei der Angabe der E-Mail-Kontaktadresse sorgsam vor, da nach erfolgreich abgeschickter Bewerbung von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail veranlasst wird.

Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen dieses Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Zuschuss stellen können. Über das Ergebnis der Zufallsauswahl werden wir zeitnah informieren. 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.

Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Inhaltliche Fragen zur Antragstellung können an die E-Mail-Adresse Digi-Zuschuss@wibank.de gerichtet werden.



Weg zur Förderung

Online anmelden und Antragsunterlagen downloaden.

Antrag bei der WIBank stellen (innerhalb der vorgegebenen Frist).

WIBank prüft und erteilt ggf. eine Förderzusage

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

DIGI-Zuschuss

069 9132-7474

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

E-Mail schreiben

Zum Kontaktformular

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

DIGI-Zuschuss

069 9132-7474

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

E-Mail schreiben

Zum Kontaktformular

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz