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25.03.2020

Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Liquiditätshilfen

Auch in Hessen kommen unzählige Unternehmen durch die Corona-Krise in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten. Das Land Hessen unterstützt die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der WIBank, der Förderbank des Landes.

Ab Donnerstag können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristige Liquiditätshilfen beantragen. Das Hessische Wirtschaftsministerium, das Hessische Finanzministerium und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen haben hierzu gemeinsam das neue 30 Millionen Euro umfassende Hilfsprogramm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU) auf die Beine gestellt. Über die Hausbank stellt die WIBank ein Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20% der Summe bereit. Wichtig zu beachten ist, dass Anträge nur über die Hausbank gestellt werden können.

Das Nachrangdarlehen richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen. Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.

Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ 5 Jahre mit zwei tilgunsfreien Jahren. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 1,25 Prozent p.a. nominal.

„Wir wissen um die Sorgen vieler hessischer Unternehmerinnen und Unternehmer. Daher müssen die Hürden bei der Beantragung der Liquiditätshilfe so gering wie möglich sein. Für das von der WIBank refinanzierte Nachrangdarlehen müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank“, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 bei der WIBank beantragen. Dafür werden von der hessischen Landesregierung insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung.

Weitere unterstützende Maßnahmen z.B. für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Start-ups sind derzeit in Vorbereitung und werden mit Hochdruck umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Konditionen der beiden Programme finden Sie hier Liquiditätshilfe und  Zuschuss Sanierungsgutachten.


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