Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation von KMU und Freiberuflern, um die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen.
- Kredit bis 500.000 Euro möglich
- Keine banküblichen Sicherheiten notwendig (Nachrangdarlehen)
- 2 Jahre endfällig ODER 5 Jahre Ratentilgung mit 2 Tilgungsfreijahren
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Das Programm soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation beitragen und die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens im vollen Risiko der WIBank, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), der freiberuflich Tätigen, sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH. Der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte müssen sich in Hessen befinden.
Nicht antragsberechtigt sind Existenzgründer.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach aktueller EU-Definition:
- weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
- weniger als 25% (Kapital- oder Stimmenanteile) im Besitz eines oder mehreren Unternehmen gemeinsam, welche die Definition eines KMU nicht erfüllen
Weitere Voraussetzungen:
- Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Bonitätseinstufung durch die Hausbank mit einer 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von höchstens 6,7 % vor Eintritt des zusätzlichen Liquiditätsbedarfes
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten (gem. AGVO) per 31.12.2019
Darüber hinaus sieht das Programm eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20% des WIBank-Darlehens durch ein Darlehen der Hausbank vor. Dieses kann weitestgehend frei strukturiert und voll besichert werden.
Das Programm wurde verlängert bis zum 30.06.2021.
Wie sind die Konditionen?
Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 5.000 und 500.000 Euro bereit.
Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 120.000 €. Für Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 100.000 €.
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Hessens mit einer hessischen Betriebsstätte können je hessischem Vollzeitarbeitsplatz maximal 25.000 Euro beantragt werden.
Es werden zwei Laufzeitvarianten angeboten:
- zwei Jahre mit endfälliger Tilgung
- Fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren, danach Tilgung in gleichbleibenden monatlichen Raten zum Monatsende
Zinsleistungen sind monatlich zum Monatsende fällig.
Für die Tilgung des Kredites wird ein Festzinssatz vereinbart. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festgelegt.
Aktueller Zinssatz (Stand 01.01.2021)
2 Jahre Laufzeit: 0,85 % p.a. nominal
5 Jahre Laufzeit: 0,95 % p.a. nominal
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.
Das von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen refinanzierte Nachrangdarlehen an den Endkreditnehmer wird auf der Grundlage und im Rahmen der „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ ausgereicht (Staatliche Beihilfe Nr. SA.59433).
Die Bundesregelung wurde auf Grundlage der Mitteilung der Kommission „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ (C(2020) 1863 final vom 19.03.2020, zuletzt geändert durch C(2020) 7127 vom 13.10.2020) für Deutschland genehmigt.
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Hessisches Ministerium der Finanzen, Hausbanken
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderkredit wird im Hausbankenverfahren vergeben. D.h. Ihre Hausbank stellt den Antrag bei der WIBank und bleibt Ihr alleiniger Ansprechpartner. Alle benötigten Unterlagen und Formulare finden Sie unter Downloads. Detaillierte Informationen können Sie im Merkblatt nachlesen.
Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.
Downloads
Weg zur Förderung
Antragsformular zusammen mit der Hausbank ausfüllen.
Antragsprüfung durch WIBank.
Ggf. Darlehenszusage an die Hausbank.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Förderberatung Gründer & Unternehmen
0611 774-7333
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
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