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12.09.2022

Digitalisierung in ambulanter medizinischer und pflegerischer Versorgung

Ein neues Förderprogramm unterstützt die Digitalisierung im ambulanten Bereich. Es fördert gezielt ambulante Pflegedienste, Geburtshäuser, freiberuflich tätige Hebammen und niedergelassene Ärzt*innen, Zahnärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen mit einem Zuschuss von bis zu 6.000 Euro bei der Anschaffung von Hard- und Software.

„Die Mittel können auf vielfältige Art für notwendige Ausgaben eingesetzt werden. So profitieren die Patient*innen beispielsweise von digitalen Angeboten wie Online-Terminvergaben, Videosprechstunden und Apps auf Rezept. Und wir helfen den Leistungserbringer*innen, sich zukunftssicher aufzustellen und eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße medizinische und pflegerische Versorgung anzubieten“, sagt Anne Janz, Staatssekretärin im Sozial- und Integrationsministerium.

„Wir freuen uns, diese Förderung in einer Höhe von 1,1 Millionen Euro aus dem Digitalhaushalt im Jahr 2022 unterstützen zu können. Die Digitalisierung des Gesundheitsbereichs bietet enorme Potentiale für eine flächendeckende, leistungsstarke Versorgung, die wir zum Wohle der Patientinnen und Patienten nutzen sollten“, fügt Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hinzu.

Bereits jetzt Anträge vorbereiten
Bewerbungen zur Förderung können ab 12. Oktober 2022 für 48 Stunden gestellt werden. Interessierte sollten daher bereits jetzt ihre Anträge vorbereiten. Informationen zum Ablauf der Online-Bewerbung sowie zum anschließenden Antragsverfahren finden auf unserer Programmseite Digi Ambulant.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.



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