DIGI-Ambulant
Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung
Förderung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit
- Förderung beim Ausbau der telemedizinischen Anwendungen
- Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeitsprozessen
- Förderung bei der Verbesserung der IT-Sicherheit
In Kooperation mit:
Der erste Förderaufruf für 2023 ist beendet.
Der nächste Förderaufruf wird im dritten Quartal 2023 stattfinden. Über das genaue Datum halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Insgesamt sind zwei Förderaufrufe für das Jahr 2023 vorgesehen.
Um sich auf die nächste Förderrunde vorzubereiten, informieren Sie sich gerne im Folgenden über das Programm. Hier bieten sich insbesondere die Antworten zu den gültigen häufig gestellten Fragen (FAQs) bzgl. des DIGI-Ambulant an.
Nur Interessenten, welche die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil.
Nähere Informationen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo muss der Antrag gestellt werden?"
Was wird gefördert?
Das Land Hessen fördert Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen telemedizinischen Anwendungen und der Verbesserung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) im Allgemeinen erwarten lassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen.
Hierzu zählen ausschließlich:
- Freiberuflich tätige Hebammen
- Geburtshäuser
- Niedergelassene - Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Ambulante Pflegedienste
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Die Förderung von Maßnahmen in diesem Programm erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
- die erforderlichen Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter,
besonders für:- Die Einrichtung einer digitalen Sprechstunde
- Den digitalen Austausch mit anderen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern im Gesundheitsbereich, vor allem Telekonsile und telemedizinische Beratung
- Die Verbesserung der Datensicherheit und des Datenschutzes
- Neue digitale Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer einmaligen DIGI-Pauschale gewährt.
Der Festbetrag beträgt
- 2.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 2.300 Euro bis 4.600 Euro
- 4.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 4.600 Euro bis 6.900 Euro
- 6.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 6.900 Euro
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung (DIGI-Ambulant) vom 25. Juli 2022 (StAnz.33/2022 S. 937) in der jeweils gültigen Fassung
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
- Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der erste Förderaufruf für 2023 ist beendet.
Der nächste Förderaufruf wird im dritten Quartal 2023 stattfinden.
Das Online-Bewerbungsportal (Klicken Sie hier) ist ab 09.00 Uhr am Starttag für 48 Stunden erreichbar. Es schließt somit um 09.00 des übernächsten Tages.
Während des Förderaufrufs hat man die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (eine Leistungserbringerin / ein Leistungserbringer = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich und zwingend über den auf unserer Homepage genannten Link bzw. über das Kundenportal der WIBank.
Für die Bewerbung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Name der Praxis, des Dienstleisters (Firmenname), Kontaktdaten der Ansprechperson
- Nachweis zur Antragsberechtigung gem. Nr. 4 (1) der Förderrichtlinie
- Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
- Höhe des geplanten Investitionsvolumens
Leistungserbringerinnen / Leistungserbringer, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, sind nicht berechtigt, weitere Förderanträge in diesem Programm zu stellen.
Eine erfolgreiche Teilnahme am klassischen DIGI-Zuschuss oder dem DIGI-Zuschuss Quali stellt kein Ausschlusskriterium dar.
Hinweis zu den Kontaktdaten: Sollten Bewerbungen für mehr als eine Leistungserbringerin / ein Leistungserbringer erfolgen (z.B. durch einen Berater), ist für jede Bewerbung zwingend eine separate E-Mail-Kontaktadresse zu verwenden.
Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Leistungserbringerinnen / Leistungserbringern, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen dieses Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Ambulant stellen können. Über das Ergebnis der Zufallsauswahl werden wir zeitnah informieren. Jenen Leistungserbringerinnen / Leistungserbringern, die zur Antragstellung ausgewählt wurden, wird das Vorgehen hinsichtlich der anschließenden Antragsstellung ausführlich dargelegt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
DIGI-Ambulant
069 9132-3333
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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