DIGI-Ambulant
Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung
Förderung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit
- Förderung beim Ausbau der telemedizinischen Anwendungen
- Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeitsprozessen
- Förderung bei der Verbesserung der IT-Sicherheit
In Kooperation mit:
Die Frist zur Antragsstellung im DIGI-Ambulant endet am 30.06.2024!
Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie kann ein Förderantrag für den DIGI-Ambulant nur noch bis zum 30.06.2024 über unser Kundenportal gestellt werden. Deshalb werden nochmal zwei, vorerst letzte Förderaufrufe (Auswahlverfahren) am 07. und 14. Juni 2024 stattfinden. Im Anschluss werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Damit eine Bewilligung des Zuschusses noch durch uns erfolgen kann, muss der Förderantrag unbedingt bis zum 30.06.2024 (eob) über das Kunden-Portal eingereicht werden.
Ob eine Fortführung des Programms erfolgen wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht fest. Hierzu befinden wir uns derzeit in Abstimmung mit dem Land Hessen. Alle bewilligten Förderanträge sind von dem Programmende nicht betroffen und eine Auszahlung des Zuschusses kann nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgen.
Über das Kunden-Portal registrierte Interessenten (antragsberechtige Leistungserbringerinnen & Leistungserbringer gelten bei der Registrierung als Unternehmen, nicht als Privatperson!) können sich ab sofort, bis zum Ende des Bewerbungsfensters, für eine Antragstellung bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass die Registrierung nicht gleichzeitig eine Bewerbung auslöst. Im Anschluss an die Registrierung finden Sie, nach erneuter Anmeldung mit Ihren selbstvergebenen Zugangsdaten, das Bewerbungsformular unter „Förderungen ==> Förderung finden ==> Unternehmen ==> Digitalisierung ==> DIGI-Ambulant“.
- Hier geht es zur Registrierung in unserem Kundenportal (Klicken Sie hier)
- Die Förderbedingungen sind der gültigen Richtlinie (siehe Downloads, Klicken Sie hier) zu entnehmen.
- Weitere Informationen finden Sie auch in den Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQ, Klicken Sie hier) bzgl. des DIGI-Ambulant.
- Eine Anleitung über den Ablauf und die nötigen Schritte im Kundenportal finden Sie hier (Klicken Sie hier).
Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als mit dem zur Verfügung stehenden Kontingent bedient werden können, erfolgt im Anschluss an die Bewerbungsfrist eine Zufallsauswahl. Mittels dieser Zufallsauswahl werden die Bewerberinnen und Bewerber ermittelt, die über das Kundenportal dann einen Antrag auf den DIGI-Ambulant stellen können.
Nur Interessenten, welche die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil.
Nähere Erläuterungen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo und wie erfolgt die Bewerbung/Antragstellung?“
Hinweis:
Für Bewilligungen aus dem Förderaufruf 2022 und dem ersten Förderaufruf 2023
Reichen Sie bitte zum Nachweis Ihrer geförderte Maßnahme den Vordruck „Verwendungsnachweis DIGI-Ambulant (Klicken Sie hier)“ ein. Sie finden den Vordruck ebenfalls unter den Downloads.
Für Bewilligungen ab dem zweiten Förderaufruf 2023
Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis über unser Kundenportal ein. Eine Beschreibung hierzu findet sich ebenfalls in der o.a. Anleitung (oder klicken Sie hier.)
Was wird gefördert?
Das Land Hessen fördert Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen telemedizinischen Anwendungen und der Verbesserung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) im Allgemeinen erwarten lassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen.
Hierzu zählen ausschließlich:
- Freiberuflich tätige Hebammen
- Geburtshäuser
- Niedergelassene - Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Ambulante Pflegedienste
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Die Förderung von Maßnahmen in diesem Programm erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
- die erforderlichen Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter,
besonders für:- Die Einrichtung einer digitalen Sprechstunde
- Den digitalen Austausch mit anderen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern im Gesundheitsbereich, vor allem Telekonsile und telemedizinische Beratung
- Die Verbesserung der Datensicherheit und des Datenschutzes
- Neue digitale Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer einmaligen DIGI-Pauschale gewährt.
Der Festbetrag beträgt
- 2.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 2.300 Euro bis 4.600 Euro
- 4.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 4.600 Euro bis 6.900 Euro
- 6.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 6.900 Euro
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung (DIGI-Ambulant) vom 25. Juli 2022 (StAnz.33/2022 S. 937) in der jeweils gültigen Fassung
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
- Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).
Wo und wie erfolgt die Bewerbung/Antragstellung?
Die Frist zur Antragsstellung im DIGI-Ambulant endet am 30.06.2024. Der letzte Förderaufruf endet am 14.06.2024 (eob).
Eine Bewerbung zur Antragstellung kann direkt über unser Kundenportal erfolgen. Nähere Informationen finden sich ebenfalls am Anfang dieser Seite.
Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes (Call) sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich und zwingend über unser Kundenportal.
Die Bewerbung/Registrierung können Sie ebenfalls hier starten. Halten Sie dazu bitte folgende Angaben bereit:
- Name der Praxis, des Dienstleisters (Firmenname), Kontaktdaten der Ansprechperson
- Nachweis zur Antragsberechtigung gem. Nr. 4 (1) der Förderrichtlinie
- Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
- Höhe des geplanten Investitionsvolumens
Leistungserbringerinnen / Leistungserbringer, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, sind nicht berechtigt, weitere Förderanträge in diesem Programm zu stellen.
Eine erfolgreiche Teilnahme am klassischen DIGI-Zuschuss oder dem DIGI-Zuschuss Quali stellt kein Ausschlusskriterium dar.
Hinweis zu den Kontaktdaten: Sollten Bewerbungen für mehr als eine Leistungserbringerin / ein Leistungserbringer erfolgen (z.B. durch einen Berater), ist für jede Bewerbung zwingend eine separate E-Mail-Kontaktadresse zu verwenden.
Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Leistungserbringerinnen / Leistungserbringern, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen dieses Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Ambulant stellen können. Über das Ergebnis der Zufallsauswahl werden wir zeitnah informieren.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.
Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
Inhaltliche Fragen zur Antragstellung können an die E-Mail-Adresse Digi-Ambulant@wibank.de gerichtet werden.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
DIGI-Ambulant
069 9132-3333
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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