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Förderbank für Hessen

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09.08.2022

Sonderprogramm Gaststätten: Nächster Förderaufruf startet am 17. August 2022

Der nächste Förderaufruf im Sonderprogramm Gaststätten startet am 17. August 2022 und endet am 12. Oktober 2022

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro. Hierzu zählen beispielsweise Handwerkerarbeiten oder Investitionen in Ausstattung und Einrichtung. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 45 Prozent.

Detaillierte Informationen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Programmseite. 
 

gründen & investieren Zuschuss

Sonderprogramm Gaststätten (2021 - 2023)

  • Fördersatz 45 Prozent, max. 200.000 Euro
  • 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen
  • Förderaufrufe 2023

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