bauen & wohnen Zuschuss

Zukunft Innenstadt

Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.

  • Anteilsfinanzierung
  • Förderquote zwischen 80% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Was wird gefördert? 

Seit 2021 unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des „Bündnisses für die Innenstadt” Hessens Kommunen dabei, den Wandel in ihren Innenstädten und Ortskernen aktiv zu gestalten. Seit dem ersten Aufruf wurden 127 hessische Städte und Gemeinden bei der Belebung ihrer Innenstädte und Ortszentren gefördert und insgesamt rund 40 Millionen Euro bewilligt. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen. Die hessischen Kommunen können die Fördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterleiten.

Rechtliche Hinweise

Grundlage für die erste sowie die kommenden Programmausschreibungen ist die

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Reichen Sie bis zum 25. September 2025 ihren Antrag per E-Mail an zukunft-innenstadt@wirtschaft.hessen.de beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ein.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Referat Städtebau und Städtebauförderung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden


Weg zur Förderung

Antragsstellung über HMWVW

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Melanie Beßler

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