bauen & wohnen Zuschuss

Zukunft Innenstadt

Ziel des neuen Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.

  • Anteilsfinanzierung
  • Förderquote zwischen 80% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsunterlagen folgen, sobald sie zur Verfügung stehen.

Was wird gefördert? 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Krise der Innenstädte verschärft und offensichtlich, dass der Stärkung der Innenstädte in den kommenden Jahren weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden muss.

Im Neuen Hessenplan werden deswegen 40 Millionen Euro Verfügung gestellt und das neue Landesförderprogramm „Zukunft Innenstadt“ auf die Beine gestellt. Ziel des neuen Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Es sind unterschiedliche Programmausschreibungen vorgesehen. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Landesförderprogramm sowie der Zukunftsplan werden im Dialog mir den Partnern des Bündnisses für die Innenstadt entwickelt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen. Die hessischen Kommunen können die Fördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterleiten.

Wie sind die Konditionen?

Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die bereitgestellten Mittel sind bis zum 31.12.2023 durch die Kommunen abzurufen und zweckentsprechend zu verausgaben.

Rechtliche Hinweise

Grundlage für die erste sowie die kommenden Programmausschreibungen ist die

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Städtebau und Städtebauförderung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Dr. Annick Leick (Programmverantwortliche)
Tel.: +49 (0)611 815 – 2864
annick.leick@wirtschaft.hessen.de


Weg zur Förderung

Antragsstellung über HMWEVW

Rechtsprechung zum Sondervermögen „Gute-Zukunft-Sicherungs-Gesetz“

Wegen der aktuellen Rechtsprechung des hessischen Staatsgerichtshof zum Sondervermögen und dem „Gute-Zukunft-Sicherungs-Gesetz“ vom 27. Oktober 2021 werden Förderprogramme, die mit Mitteln aus dem Sondervermögen finanziert werden, von der Landesregierung überprüft. Darum können wir derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie mit neuen Förderanträgen verfahren wird. Sicher ist: Bereits bewilligte Förderungen werden nicht rückgängig gemacht und bereits ausgezahlte Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren. Wir bitten bis dahin um Ihr Verständnis.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Melanie Beßler

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Melanie Beßler

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz