Zukunft Innenstadt
Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.
- Anteilsfinanzierung
- Förderquote zwischen 80% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Seit 2021 unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des „Bündnisses für die Innenstadt” Hessens Kommunen dabei, den Wandel in ihren Innenstädten und Ortskernen aktiv zu gestalten. Seit dem ersten Aufruf wurden 138 hessische Städte und Gemeinden bei der Belebung ihrer Innenstädte und Ortszentren gefördert und insgesamt rund 51 Millionen Euro bewilligt. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen. Die hessischen Kommunen können die Fördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterleiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Nähere Informationen zur Programmgestaltung finden Sie auf
https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-und-bauen/staedtebau-und-stadtentwicklung
Rechtliche Hinweise
Grundlage für die erste sowie die kommenden Programmausschreibungen ist die
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bewerben Sie sich bis zum 21. August 2026 online unter: https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-und-bauen/staedtebau-und-stadtentwicklung.
Richtlinie
Downloads
Mittelabruf
Weg zur Förderung
Antragsstellung über HMWVW
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Melanie Beßler
Kontakt
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Melanie Beßler