bauen & wohnen Zuschuss

Städtebauliche Sanierung

Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung will die bestehende Stadtstruktur mit den historischen Innenstädten und Ortskernen zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten verbessern und die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt schützen und verbessern.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Hier finden Sie Unterlagen zur Abrechnung im Sanierungsprogramm sowie für den Sanierungsanteil bei Überleitungsstandorten.


Was wird gefördert? 

Gefördert wird als Gesamtmaßnahme die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets, das unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze als Sanierungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich abgegrenzt worden ist und für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist.

Rechtliche Hinweise

In Hessen sind die Förderbestimmungen in den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie den vorhergehenden Verwaltungsvorschriften festgelegt worden.

Die Bereitstellung der Finanzhilfen erfolgt in der jährlich zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung). Hier werden jeweils die Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern festgelegt.

Grundlegende Bestimmungen trifft das Baugesetzbuch (BauGB) in den folgenden Abschnitten:

  • Zweites Kapitel, Erster Teil: §§ 136-164b - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • Zweites Kapitel, Dritter Teil: §§ 171a-171d - Stadtumbau
  • Zweites Kapitel, Fünfter Teil, Erster Abschnitt: §§ 172-174 - Erhaltungssatzung

Artikel 104b Grundgesetz

Die Städtebauförderung unterliegt Artikel 104b Grundgesetz (GG), wonach „der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen“ auf Landes- und Gemeindeebene gewähren kann. Die Mittel sind nicht nur befristet, sondern im Laufe der Zeit auch degressiv zu gewähren.

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