bauen & wohnen Darlehen

Stadtentwicklungsfonds „JESSICA“

Der JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen dient der Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Hessen auf der Basis von integrierten Konzepten.

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Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahmen unterstützen den Erhalt und Ausbau der kommunalen und regionalen Infrastruktur insbesondere in den Bereichen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung, der Quartiersentwicklung, der sozialen Infrastruktur, der Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsanbindungsinfrastruktur, der touristischen Infrastruktur und der Förderung der Energieeffizienz (bei Wohngebäuden nur im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus). 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Zuwendungsfähige Fördergegenstände sind einschl. der jeweils anfallenden Planungs- und (Bau-)Nebenkosten:

  1. Grunderwerb (bis 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben)
  2. Ordnungsmaßnahmen
  3. Verbesserung der innerörtlichen verkehrlichen Erschließung abzüglich zu erwartender Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen analog RiLiSE 9.6.2
  4. Gestaltung von Freiflächen
  5. Neubau von Gebäuden (ohne Ausstattung)
  6. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden (ohne Ausstattung)
  7. Verlagerung von Betrieben oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen von Betrieben 

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen bis zur Höhe der förderfähigen Kosten im Einzelfall. 
Das einzelne Darlehen hat einen Zinssatz von 1,5 Prozent mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und soll 250.000 Euro in der Regel nicht unterschreiten. 
Es werden in der Regel drei Tilgungsfreijahre gewährt.

Die Darlehenslaufzeit wird einzelfallbezogen vereinbart.
Die Angemessenheit der Förderung ist bei ertragbringenden Investitionen durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nachzuweisen, um im Einzelfall eine Überförderung auszuschließen.

Bei Maßnahmen mit einer Darlehensförderung von mehr als 1,0 Mio. Euro ist die Angemessenheit der Kosten durch die WIBank festzustellen.
Die Mittel sind nach Projektfortschritt abzurufen. Der einzelne Mittelabruf soll 100.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Zweckbindungsfrist endet mit der endgültigen Tilgung des Darlehens. 

Rechtliche Hinweise

Die Mittelverwendung erfolgt zweckgebunden für die beantragte Maßnahme unter Berücksichtigung der Vorschriften der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Ein Verwendungsnachweis in Form einer Kostenaufstellung ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des geförderten Gesamtprojekts bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

Für Zwecke der Prüfung haben die Darlehensnehmer die das Darlehen und seine Verwendung betreffenden Belege den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, mindestens aber bis zum 31.12.2022, aufzubewahren.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Diese leitet die integrierte Planung für eine nachhaltige Stadtentwicklung, sofern eine solche nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung vorliegt, zur Prüfung an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung weiter.

Die WIBank prüft die Förderfähigkeit der beantragten Einzelmaßnahmen und leitet diese an den JESSICA-Förderausschuss weiter.

Der JESSICA-Förderausschuss besteht aus jeweils zwei vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und von der WIBank zu benennenden Vertretern. Diese Vertreter einigen sich über die zu fördernden Projekte und Ausnahmen von den Förderbestimmungen im Einzelfall. Auf dieser Basis entscheiden die Bankgremien entsprechend den für die WIBank geltenden Kompetenzregelungen.


Weg zur Förderung

Antrag stellen bei der WIBank.

Nach erfolgreicher Prüfung Entscheidung im JESSICA-Förderausschuss.

Ggf. Darlehensbewillgung mit Darlehensvertrag erfolgt durch die WIBank.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Claudia Winnerl

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