Startchancen-Programm (SCP)
Startchancen-Programm – Säule I Investitionsprogramm
Das SCP soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.
- für öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
- Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung
- Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Gefördert werden ausgewählte Startchancen-Schulen. Je Startchancen-Schule soll mindestens eine Maßnahme angemeldet und durchgeführt werden.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie der Förderrichtlinie des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.
Wie sind die Konditionen?
Bei dem Startchancen-Programm handelt es sich um ein Zuschussprogramm.
Maßnahmen können im Rahmen der festgelegten Kontingente bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Eigenanteil von 30% der förderfähigen Kosten wird von den Schulträgern übernommen.
Für die Einzelkontingente erhalten die Schulträger Förderzusagen der WIBank.
Rechtliche Hinweise
- Verwaltungsvereinbarung Säule I Startchancen-Programm
- Förderrichtlinie Säule I Startchancen-Programm
(siehe Downloads)
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
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Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
Förderliste
Die Liste der angemeldeten, geprüften und für förderfähig erachteten Einzelmaßnahmen der Antragstellenden steht im Download-Bereich zur Verfügung.
Die Fördermittel für diese Maßnahmen können bei der WIBank abgerufen werden, sofern sie innerhalb des in VV Nr. 7.2 zu § 44 LHO festgelegten Zeitraums nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks verwendet werden.
Weg zur Förderung
für öffentliche Schulträger und ausgewählte Ersatzschulträger
Feststellung der Förderfähigkeit durch WIBank und Veröffentlichung auf der Förderliste
Abruf der Fördermittel bei der WIBank über Kundenportal
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Team Startchancen-Programm
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