bauen & wohnen Zuschuss

Kommunale Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen

Vorhaben die das Ziel haben, innerstädtische Brachflächen zu beseitigen und/oder leerstehende Gebäude oder Gebäudekomplexe auf Brachflächen oder unabhängig davon neuen Nutzungen zuzuführen.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Mit Hilfe der EFRE-Mittel sollen vorrangig innerstädtische Brachflächen beseitigt und/oder leerstehende Gebäude oder Gebäudekomplexe auf Brachflächen oder unabhängig davon neuen Nutzungen zugeführt werden. Die Revitalisierung solcher Brachen soll zur Minderung des Flächenverbrauchs im Außenbereich und zur Verbesserung von Stadtbild, Aufenthaltsqualität und höherer Identifikation der Bewohner mit ihrer Stadt oder ihrem Stadtteil beitragen.

Durch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen soll die Umwelt- und Lebensqualität in den geförderten Gebieten nachhaltig verbessert werden. Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung beziehen sich auf Gebäude, technische Anlagen und Infrastrukturen.

Mit der Förderung von Neubau oder Umnutzung vorhandener Gebäude zur Sicherstellung einer Grund- und Gesundheitsversorgung soll insbesondere der Abwanderung aus ländlichen Räumen entgegen gewirkt bzw. sollen Kleinstädte im ländlichen Raum in ihrer Versorgungsfunktion für das Umland gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung sind:

  1. Aufbereitung und Entwicklung von Flächenbrachen
  2. Nutzungsentwicklung für Leerstandsgebäude einschließlich umgebender Freiflächen
  3. Neubau von Gebäuden der Grund- und Gesundheitsversorgung
  4. Neubau und Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen
  5. Neuschaffung und Sanierung von Grün- und Freiflächen, Straßengrün, Klimaanpassungsmaßnahmen

Förderfähig sind investive Vorhaben, aber auch die Vorbereitung von Investitionen wie Vorhabenentwicklung oder Machbarkeitsstudien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind hessische Städte und Gemeinden. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Fördergebiet ist Hessen. Vorhaben in EFRE-Vorranggebieten werden bevorzugt bedient.

EFRE-Vorranggebiete sind die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie im Regierungsbezirk Darmstadt der Odenwaldkreis, die Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) und die Odenwaldgemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt) sowie im Landkreis Bergstraße die Gemeinde Biblis.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept

(ISEK) mit einem querschnittsorientierten Handlungsansatz. Das Entwicklungskonzept muss zwei von drei der im IWB-EFRE-Programm Hessen 2014-2020 festgelegten thematischen Ziele adressieren. Diese sind:

  • die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Unternehmensgründungen,
  • die Verminderung von CO2-Emissionen sowie
  • Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen.
  • Die gleichen Anforderungen gelten für ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept der Dorfentwicklung (IKEK).

Das ISEK muss vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Beschlussfassung durch die kommunalen politischen Gremien im Zuge der Aufnahme in ein nationales Städtebauförderprogramm gebilligt worden sein.

Antragsberechtigte können auch unabhängig von der Aufnahme in ein nationales Städtebauförderprogramm ein ISEK als Voraussetzung für die Förderfähigkeit im EFRE erarbeiten und dieses nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung oder die Gemeindevertretung zur Billigung durch das  Ministerium bei der WIBank zweifach einreichen.

Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten eine Vereinbarung mit der EFRE-Verwaltungsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden, Abt. II, Referat 6, Tel. 0611-815-0, über die Auswahl von Vorhaben im Rahmen Integrierter Stadtentwicklungskonzepte nach Art. 7 Abs. 4 und Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 abschließen. Der Inhalt der Vereinbarung steht Ihnen unter den Downloads bereit.

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie bitte unter Pkt. 4.3 der Richtlinie.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann die Bereitstellung über mehrere Haushaltsjahre verteilt erfolgen. Die Förderung aus Mitteln des EFRE beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung kommunaler Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen einschließlich Förderung der lokalen Ökonomie in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB-EFRE-Programm Hessen 2014-2020).
  • Verordnungen  (EU) Nr. 1301/2013 und 1303/2013 (EFRE-Verordnung) sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen (EU)
  • Operationelle Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 (IWB-EFRE-Programm Hessen)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 3 zu § 44 (ANBest-GK)
  • die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu den §§ 44, 44 a BHO (RZBau), Anhang 1 zu VV Nr. 6.2 zu § 44 LHO,
  • der Gemeinsame Runderlass zum Öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Pro Gegenstand der Förderung ist ein separater Antrag zu stellen!

Der Antragsteller reicht den Förderantrag in elektronischer Form ein. Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Kundenportal.

Siehe hierzu auch die Hinweise in der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung kommunaler Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen einschließlich Förderung der lokalen Ökonomie in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB-EFRE-Programm Hessen 2014-2020).


Downloads


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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