bauen & wohnen Darlehen

PV-Anlagen-Darlehen

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsverbilligte Darlehen zur Förderung des dezentralen Ausbaus von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für private Bauherren und Eigentümer in Hessen.

  • 1,50 % p.a. Zinszuschuss
  • 10 Jahre Kreditlaufzeit
  • keine Sicherheiten notwendig

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden der erstmalige

  • Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW
  • Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage
  • Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Bauherren und private Eigentümer (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Eine (Teil-)Vermietung ist grundsätzlich nicht möglich.

Gesellschaften (auch GbRs) sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Der Antrag muss vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank gestellt werden.

Eigenkapital und Darlehenshöhe

  • Darlehenshöhe maximal 90 % der Gesamtinvestitionskosten
  • mindestens 10 % liquides Eigenkapital

Liquides Eigenkapital beinhaltet kurzfristig verfügbares Sparguthaben sowie Guthaben auf Girokonten. Wertpapiere, Versicherungen sowie Kryptowährung können nicht angesetzt werden. Diese müssen liquidiert werden und auf einem Spar- oder Girokonto zur Verfügung stehen. 

Überschuss in der Einnahmen- Überschussberechnung

Nach Abzug sämtlicher Belastungen (inklusive der Rate für das PV-Anlagen-Darlehen) muss ein Mindestselbstbehalt (Überschuss) von 150,00 Euro für den Antragsteller vorhanden sein. Für einen Mitverpflichteten kommen weitere 100,00 Euro und für ein Kind jeweils 50,00 Euro hinzu.

PV-Anlage

Die Maßnahmen dürfen ausschließlich auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen. Eine (Teil-)Vermietung ist grundsätzlich nicht möglich.

Darüber hinaus muss die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Photovoltaikanlagen sind entsprechend des Strombedarfs der jeweiligen Betreiber dimensioniert. Die Betreiber speisen lediglich eine begrenzte Menge nicht selbst genutzten Stroms in das Netz, z.B. im Fall von Produktionsspitzen.

Renteneintritt während der Darlehenslaufzeit

Sollten Sie oder ein Mitantragsteller während der Laufzeit des Darlehens in den Ruhestand gehen und dabei die geplante Rentenbezugszeit mehr als zwei Jahre betragen, gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Nachweis über Zahlungsfähigkeit während des Ruhestands:
  • Sie müssen belegen, dass der Kapitaldienst (d. h. die Rückzahlung des Darlehens) auch während der Rentenzeit gesichert ist.
  • Von Ihrer Bruttorente wird dafür ein pauschaler Abschlag von 20 % für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung vorgenommen. Zusätzlich berücksichtigen wir Ihre laufenden Ausgaben (z. B. bestehende Darlehensverpflichtungen) als Sammelbetrag.

2. Geldvermögen als Voraussetzung:

Ihr bestehendes Geldvermögen muss höher sein als die beantragte Darlehenssumme. 

Zum Geldvermögen zählen:

  • Bankguthaben
  • Wertpapiere/Depots
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen

3. Erhöhter Eigenkapitalanteil während der Rentenzeit:

Liegt die geplante Rentenzeit während der Darlehenslaufzeit zwischen 3 und 5 Jahren, müssen 20 % der Darlehenssumme durch Eigenkapital abgedeckt sein.

Überschreitet die erwartete Rentenzeit den Zeitraum von 5 Jahren, erhöht sich der Eigenkapitalanteil auf 25 % der Darlehenssumme.

4. Lebenserwartung in Bezug auf die Darlehenslaufzeit:

Zum Zeitpunkt des Darlehensabschlusses soll die voraussichtliche Lebenserwartung so hoch sein, dass sie die Laufzeit des Darlehens überschreitet.

Abnahme der Mittel

Die Maßnahmen sind unverzüglich abzuschließen und das Darlehen bei der WIBank vollständig abzurufen.

Die Maßnahme muss ordnungsgemäß von einem Fachbetrieb abgenommen werden.

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann für noch nicht ausgezahlte Beträge auf maximal 24 Monate verlängert werden. Nach Ablauf der gesamten Abruffrist oder bei einer Reduzierung der im Förderantrag angegebenen Gesamtkosten wird das Darlehen um die nicht abgerufenen Restdarlehensmittel gekürzt. In diesem Fall bleiben der WIBank alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten. Die WIBank kann in diesem Fall insbesondere eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Dies gilt auch, wenn die Auszahlung endgültig aus anderen Gründen unterbleibt, die die WIBank nicht zu vertreten hat.
 

Wie sind die Konditionen?

Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätze der WIBank. Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Ratendarlehens betragen 10 Jahre.

Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren wird aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,50 % p.a. auf die unten genannten Konditionen in Form eines Zinszuschusses gewährt. Durch die Zuschussgewährung darf der Zinssatz des Darlehens nicht unter 0,00 % p. a. sinken. Der Zuschuss wird automatisch mit der vierteljährlichen Rate verrechnet.

Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden. Zwei Bankarbeitstage und sechs Monate nach Zusage werden Bereitstellungszinsen von 0,15 % monatlich auf den noch nicht abgerufenen Betrag fällig. Es wird kein einmaliges Bearbeitungsentgelt erhoben.

Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages. Das Darlehen wird in maximal 2 Tranchen ausgezahlt. Eigenmittel sowie etwaige Zuschüsse Dritter müssen vorweg eingesetzt werden. Bei Kostenreduzierung wird das Darlehen anteilig gekürzt.

Vorzeitige Rückzahlung

Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Landesbürgschaft

Für das WIBank-Förderdarlehen kann eine Landesbürgschaft übernommen werden. Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen für die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen in der jeweils geltenden Fassung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich, sofern bei den anderen Fördermitteln keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen. 

aktuelle Konditionen

Stand: 01.09.2025  
 Zinssatz Endkreditnehmer3,73 % (pro Jahr nominal)
 Zinszuschuss des Landes Hessen1,50 % p.a.
 verbilligter Zinssatz2,23 % (pro Jahr nominal)

   

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Darlehenszusage besteht nicht. Die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und des zur Verfügung stehenden Bürgschaftsrahmens getroffen.

Fördermaßnahmen nach diesem Förderprogramm stellen keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich, sofern bei den anderen Fördermitteln keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen. Bei Kombination mit weiteren Förderprodukten ist eine Überfinanzierung auszuschließen.

 

Sollten Sie Fragen zu dieser Förderung haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail. Klicken Sie dazu hier.

 

 


Weg zur Förderung

Sie stellen Ihren Antrag über das Kundenportal der WIBank

Nach positiver Prüfung Ihres Antrags übersendet Ihnen die WIBank den Darlehensvertrag

Sie laden die unterschriebenen Vertragsunterlagen im Kundenportal hoch und können anschließend die Auszahlung beantragen

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