PuSch - Praxis und Schule
Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Sie sollen anschließend möglichst direkt in die Berufsausbildung eintreten können.
- Sozialpädagogische Begleitung von Klassen
- allgemeinbildende und berufliche Schulen
- starke Praxisorientierung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Lerngruppen an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen in Form von PuSch A-Klassen sowie an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Form von PuSch B-Klassen. In den speziell eingerichteten Projektgruppen wird methodisch insbesondere Wert auf Praxiserfahrung und verstärkte Berufsorientierung gelegt. Dies setzt eine durchgängige Kooperation von den Schulen mit Betrieben voraus. Auf diese Weise wird eine praxisorientierte Verknüpfung des Lernens in Schulen und Betrieben ermöglicht. Im Unterricht an den berufsbildenden Schulen und im Rahmen von betrieblichen Lerntagen können die Jugendlichen Erfahrungen in der Berufs- und Arbeitswelt zu sammeln, unterschiedliche Berufsfelder kennenlernen und so frühzeitig auf die Anforderungen einer beruflichen Ausbildung vorbereitet werden.
Gegenstand der ESF-kofinanzierten Förderung ist die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der PuSch-Klassen durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind die (freien) Träger (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts), bei denen die sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigt sind.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte einschließlich der Verwaltungsausgaben (bis zu maximal 20% der zuwendungsfähigen Personalausgaben). Der Festbetrag beträgt pro Projektgruppe und Schuljahr bis zu 15.000 Euro. Der Stellenanteil pro Projektgruppe beträgt eine Viertelstelle oder 10 Zeitstunden.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist über das Kundenportal einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass dem Antragsverfahren der Träger eine Antragstellung durch die jeweilige Schule vorgeschaltet ist. Nähere Informationen sowie die Angabe zu Fristen und den notwendigen Unterlagen für die Schulen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.
Downloads
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Marcus Hilpisch
Kontakt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Marcus Hilpisch