Projekte der beruflichen Bildung
Zur Sicherung der Qualität und der Nachhaltigkeit der Initiativen des Landes im Bereich der beruflichen Bildung werden zentrale Akteure gefördert, die diese unterstützen.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Für zentrale Themenfelder der beruflichen Bildung werden landesweite Steuerungs- und Stützstrukturen gefördert. Diese übernehmen für die jeweiligen regionalen Akteure landesweit Aufgaben der Vernetzung und Qualitätsentwicklung und befähigen sie auf diese Weise zu einem wirkungsvolleren gemeinsamen Handeln. Steuerungs- und Stützstrukturen sollen für folgende Themenfelder eingerichtet werden:
- Optimierung der Schnittstelle Schule – Beruf
- Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungen durch Ausbildungsbegleitung
- Qualifizierungspotenziale durch erhöhte Weiterbildungsbeteiligung und Nachqualifizierung ausschöpfen
Mit der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen soll zudem zur Verbesserung der Planungsprozesse für berufliche Bildung beigetragen werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang vor allem Beiträge und Analysen zur regionalen Aus- und Weiterbildungsberichterstattung und zur Ermittlung und Prognose zukünftiger regionaler und branchenbezogener Qualifikationsbedarfe.
Darüber werden Projekte im besonderen Landesinteresse fördern, die wichtige Beiträge zur qualitativen Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung erbringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und
- juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz wird im Einzelfall festgelegt.Wo muss der Antrag gestellt werden?
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
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Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.
Kundenportal