Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Mobilfunkversorgung

Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen

Förderung nach dem Mietmodell oder Förderung der Mitnutzung von BOS-Standorten

  • Für Gebietskörperschaften Komplementärfinanzierungsdarlehen möglich
  • Für Regionen, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht
  • Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent

Was wird gefördert?

Es gibt innerhalb der Förderung zwei Fördertatbestände. Die Förderung des Mietmodells, welches sich nochmals in die Fördermodelle Bauauftragsvariante oder Baukonzessionsvariante unterteilt oder die Förderung der Mitnutzung von BOS-Standorten.

  • Mietmodell

Gefördert werden Aufwendungen der Zuwendungsempfänger für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber für den Betrieb eines Mobilfunknetzes. Die Umsetzung erfolgt in der Bauauftragsvariante oder der Konzessionsvariante. Es werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.

  • Bauauftragsvariante

In der Bauauftragsvariante führt der Zuwendungsempfänger den Bau der passiven Infrastruktur auf der Grundlage von Planungsdaten der interessierten Netzbetreiber selbst durch oder beauftragt diesen. Der Zuwendungsempfänger ist Vermieter der passiven Infrastruktur.

  • Baukonzessionsvariante

In der Baukonzessionsvariante schreibt der Zuwendungsempfänger den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur als Baukonzession auf der Grundlage eines Suchkreises und weiterer Planungsdaten der Netzbetreiber aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur.

  • Mitnutzung von BOS-Standorten

Gefördert werden Aufwendungen von Netzbetreibern für selbst oder durch Dritte durchgeführte Vorhaben zur Ertüchtigung (bzw. Masttausch oder Neubau) von BOS-Standorten des Landes Hessen, um den Netzbetreibern die Mitnutzung zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

  • Landkreise
  • Städte
  • Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Land Hessen.
  • Antragsberechtigt sind auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine Verbesserung der Breitbandversorgung gewährleisten
  • Netzbetreiber (Im Fördertatbestand Mitnutzung von BOS-Standorten)

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht und in denen in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht geplant ist (Erschließungsgebiete).

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt.

  • Mietmodell: Bei Anwendung des Mietmodells beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz).
    Der Förderhöchstbetrag je Stadt bzw. Gemeinde beträgt insgesamt 500.000 Euro. Er erhöht sich im Fall interkommunaler Zusammenarbeit oder einer kumulierten Antragstellung durch den Landkreis für jede der beteiligten Städte bzw. Gemeinden um 50.000 Euro.
  • Im Rahmen der „Mietmodell-Förderung“ bietet die WIBank Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte und Gemeinden) auf Antrag ein Komplementärfinanzierungsdarlehen zur Finanzierung des Eigenanteils an. Das Darlehen hat eine Laufzeit von sieben Jahren und wird ratierlich getilgt. Es ist durch die antragstellende Gebietskörperschaft zurückzuzahlen. Die Darlehenszinsen werden durch das Land Hessen übernommen
  • Mitnutzung von BOS-Standorten: Bei der Mitnutzung von BOS-Standorten beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag bei der Förderung beträgt je Vorhaben 250.000 Euro.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

  • Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2/3 zur VV zu § 44 (ANBest-P/GK)

Wer sind die Kooperationspartner?

  • Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
  • Hessische Staatskanzlei
  • Hessen Trade & Invest GmbH

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home zu stellen.

Eine Anleitung dazu findet sich unter den Downloads bzw. klicken Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass vor der Einreichung eines Antrags ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, abgeschlossen und ausgewertet werden muss. Weitere Informationen zum Markterkundungsverfahren finden Sie unter: https://www.mobilfunk-hessen.de/markterkundungsverfahren.
 

Bei Rückfragen zum Kundenportal erreichen Sie unser Support Team per Mail Support.Kundenportal@wibank.de oder telefonisch unter der Hotline-Nummer 069 9132-6299.


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