Mietwohnungen: KFW-KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Das Förderprogramm dient der Finanzierung besonders effizienter und klimafreundlicher Neubauten inklusive einer energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Zusätzlich wird eine Zinsvergünstigung auf den KfW-Zins gewährt.
- Zinsgünstiges Darlehen
- Bis zu 150.000 Euro je Wohnung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Ziel ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bauherren von Mietwohnungen nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) oder Käufer von entsprechenden Mietwohnungsneubauten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren Technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA.
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner bei der KfW zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW maßgeblich.
Ihr Vorhaben wird von einem anerkannten Energie-Effizienzexperten Ihrer Wahl bestätigt.
Erläuterungen und technischen Anforderungen zu den Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und dessen Anlage.
Wie sind die Konditionen?
Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro je Wohneinheit.
Laufzeit: | 10 – 35 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr |
Zinsbindung: | 10 Jahre |
Auszahlung: | 100 Prozent |
Aktuelle Konditionen für
KfW-Programm „KFN - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude"
Zinsbindung 10 Jahre
finden Sie unter dem unten stehenden Link
Konditionenübersicht für KfW-Programme (Stand: 05.12.2024)Achtung: Zuschuss aus dem Hessischen Energieeffizienzprogramm zusätzlich möglich.
*Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er steht unter der Annahme, dass der genannte Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.
Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinierbar mit Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau.
Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Rechtliche Hinweise
Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Merkblätter und Datenschutzhinweise der KfW
Weg zur Förderung
Kurzantrag und Vorlage der "Online-Bestätigung zum Antrag" direkt an WIBank vor Beginn der Maßnahmen.
WIBank prüft Antrag.
WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung und Refinanzierungszusage durch die KfW die Darlehenszusage.