Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Förderung von Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen

  • Investitionen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung
  • für öffentliche Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger genehmigter Ersatzschulen und Träger der freien Jugendhilfe
  • Förderung durch Bund und Land

Was wird gefördert?

Die Zuwendungen dienen der Förderung der Investitionstätigkeit im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die die Grundstufe (Primarstufe) einer allgemein bildenden öffentlichen oder privaten Schule besuchen. Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.

Nicht förderfähig sind laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.

Die aktuelle FAQ-Übersicht des Bundes sowie weitere Informationen  zum Investitionsprogramm finden Sie hier.

Informationen zum vorangegangenen Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder finden Sie hier.


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • die öffentlichen Schulträger und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger genehmigter Ersatzschulen und die Träger der freien Jugendhilfe
  • die öffentliche, freigemeinnützige oder sonstige geeignete Träger von Kinderhorten

im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, welche die Grundstufe (Primarstufe) einer allgemein bildenden öffentlichen oder privaten Schule besuchen.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie nicht vor dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden oder im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige noch nicht begonnene Abschnitte einer Investitionsmaßnahme handelt.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme beträgt 40 000 Euro.

Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden. Im Rahmen der Umverteilung von Fördermitteln sind die entsprechenden Fristen zu beachten. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.

Doppelförderung ist unzulässig. Für Maßnahmen, die nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen im Wege der Anteilsfinanzierung durch den Bund oder durch andere Förderprogramme des Bundes gefördert werden, können nicht gleichzeitig Finanzhilfen nach der Verwaltungsvereinbarung gewährt werden. Der Eigenanteil des Landes einschließlich der Gemeinden (Gemeindeverbände) an der geförderten Maßnahme dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt werden. Auch dürfen die Bundesmittel nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden.

Im Übrigen gelten die Fördervoraussetzungen der Richtlinie des Landes Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)“ vom 23. Oktober 2023.

Wie sind die Konditionen?

Das Kultusministerium entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen und auf der Grundlage der je Antragsberechtigten festgelegten Kontingente - bei Anträgen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, den öffentlichen, freigemeinnützigen, oder sonstigen geeigneten Trägern von Kinderhorten im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration.

Anträge auf Förderung von Maßnahmen können bis zur Höhe der Kontingente gestellt werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Maßnahmen können bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der festgelegten Kontingente gewährt werden.

Förderkontingente, die mit Ablauf des 31. Dezember 2024 nicht durch die Antragsberechtigten belegt sind, können vom Kultusministerium anderen Antragsberechtigten zur Verfügung gestellt werden.

Die Auszahlungen erfolgen in der Regel am 15. April und am 15. Oktober jedes Jahres, zuletzt am 15. Oktober 2027.

Die Verwendung von Fördermitteln ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme (bei kommunalen Empfängern von Fördermitteln innerhalb von einem Jahr nach Abschluss der Maßnahme), spätestens jedoch bis zum 30. April 2028 über das Kundenportal der WIBank nachzuweisen.

Rechtliche Hinweise

Richtlinie des Landes Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)“ vom 23. Oktober 2023.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses für eine bestimmte Maßnahme besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet bei der Bewilligung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Kontingente.

Wer sind die Kooperationspartner?

  • Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen,
  • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Anträge auf Förderung sowie Mittelabrufe und Verwendungsnachweise sind über das Kundenportal der WIBank einzureichen. Der Antragsteller hat die ggf. erforderlichen Anlagen beizufügen.

Sie erreichen das Kundenportal über folgenden Link: https://foerderportal.wibank.de/site/.

Bitte verwenden Sie für das WIBank-Kundenportal aktuelle Browser wie z.B. EDGE, Firefox, Chrome, Safari etc.. Die Anwendung wird vom Internet Explorer nicht unterstützt. Des Weiteren empfehlen wir bei Verwendung von EDGE die “automatische Übersetzung“ zu deaktivieren (im Browser unter Einstellungen - Sprache).

Für die Beantragung über das WIBank-Kundenportal ist eine Registrierung erforderlich. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unter dem Punkt Downloads.
Sie haben Fragen zur Registrierung im Kundenportal? Bei diesen oder anderen technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Fragen zur Antragstellung im Investitionsprogramm Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung können Sie jederzeit wie gewohnt an folgendes Postfach richten: Ganztagsbetreuung@wibank.de.

Die als förderfähig eingestuften Maßnahmen werden auf die Förderliste aufgenommen, welche auf der Homepage der WIBank unter Downloads zur Einsicht bereitgestellt wird.



Weg zur Förderung

Abschluss Zuschussvereinbarung mit WIBank in Kontingenthöhe

Maßnahmenanmeldung über das Kundenportal der WIBank

WIBank und Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen prüfen die Fördervoraussetzungen

Feststellung der Förderfähigkeit und Veröffentlichung auf der Förderliste

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Joanna Gruzel / Robert Karl

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