Regionen entwickeln Zuschuss

Hessen schmecken

Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel im Rahmen der Strategie des Landes 'Hessen schmecken'

Stärkung regionale Lebensmittel und der Wertschöpfung vor Ort

  • regionale Lebensmittel
  • regionale Vermarktung

Mit dem Förderprogramm sollen gezielt Vorhaben gemäß der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) und der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel Teil I Nr. 4.5. unterstützt werden, die die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel unter Einbeziehung von regionalen Lebensmitteln der landwirtschaftlichen Primärproduktion stärken. Ziel ist es, regionale Wertschöpfungsketten auszubauen, die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region zu sichern und die heimische Lebensmittelwirtschaft nachhaltig zu fördern

 

Was wird gefördert?

  • praxisnahe Projekte, zum Beispiel Investitionen in Produktionsstätten, neue Verkaufsstellen oder Logistiklösungen.
  • Vermarktung & Kommunikation, zum Beispiel Kommunikation der Absatzförderung zugunsten von Lebensmitteln über dem gesetzlichen Standard oder Absatzförderung für regionale Produkte „geprüfte Qualität“

Besonderer Fokus: Start-ups & Innovationen, zum Beispiel Gründung und Jungunternehmen, die neue Impulse für die regionale Lebensmittelwirtschaft setzen.

Förderung regionaler Lebensmittel | Hessen Landwirtschaft

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche nicht kommunale Träger und private Träger für nichtinvestive Vorhaben
  • Kleinunternehmen* mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 10 Mio. Euro für investive Vorhaben
  • Kleinstunternehmen* mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro für investive Vorhaben (ausschließlich außerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2023–2027“ gefördert (Ausnahme: Kleinstunternehmen des Fischereiwesens hessenweit)

 

*der Nachweis nach KMU-Definition ist vom Antragstellenden zu erbringen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Vorlage eines Businessplans mit dreijährigem Betrachtungszeitraum inklusive Projektbeschreibung
  • Konkrete Beschreibung des Einsatzes regionaler Lebensmittel im Businessplan
  • Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen werden (auch keine Auftragsvergabe)
  • Keine Doppelförderung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln
  • verfügbarer De-minimis-Rahmen

Wie sind die Konditionen?

  • Nicht-investive Projekte:
    Förderquote 80 %, maximal 100.000 Euro pro Vorhaben (gem. Richtlinie Teil II Nr. 10.4.1)
  • Investive Projekte:
    Förderquote 45 %, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben (gem. Richtlinie Teil II Nr. 10.4.2)

    Bei besonderem Landesinteresse (z. B. Start-ups, innovative Gründungen) kann die Förderquote auf bis zu 70 % steigen, max. 300.000 Euro pro Vorhaben.

Rechtliche Hinweise

Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden (auch keine Auftragsvergabe).

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Weg zur Förderung

Projektidee entwickeln und Businessplan mit Fokus auf regionale Lebensmittel erstellen

Elektronischen Antrag mit allen Unterlagen über das LaWiLe-Portal bei der WIBank stellen

Nach Bewilligung: Projekt umsetzen, Nachweis einreichen, Auszahlung erhalten

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Silke Bernert

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Kontakt

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