gründen & investieren Zuschuss

Gründerzentren

Um die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu begünstigen, werden regionale, virtuelle und spezialisierte Gründerzentren gefördert.

  • Unterstützung von Gründern
  • Verbesserung des Innovationspotentials einer Region
  • Schaffung von Infrastruktur für Gründer

Was wird gefördert?

Um die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu begünstigen, werden regionale, virtuelle und spezialisierte Gründerzentren gefördert.

Regionale Gründerzentren vermieten neu gegründeten Unternehmen funktionsgerechte und kostengünstige Büro- und Produktionsflächen, stellen zentrale Service- und Gemeinschaftseinrichtungen für Unternehmensgründungen bereit und bieten so neu gegründeten Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen für ihren Start.

Gefördert werden die Errichtung, der Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden. Zuwendungsfähig sind die Investitionsausgaben des Trägers. Hierzu gehören die Bauausgaben und Baunebenausgaben. Die Ausgaben für den Erwerb vorhandener Gebäude und die Erstausstattung der Räume sind ebenfalls zuwendungsfähig.

Virtuelle Gründerzentren bieten unentgeltlich Beratungsleistungen zur Existenzgründung an und unterstützen bei der bedarfsorientierten Suche nach bestehenden Räumen und Gewerbeflächen am Standort des virtuellen Gründerzentrums.

Zuwendungsfähig sind für bis zu drei Jahren die laufenden Betriebsausgaben des virtuellen Gründerzentrums, soweit diese über die laufenden Betriebseinnahmen hinausgehen. Ausgaben für Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden, wie Besprechungs- und Beratungsräume, sind bis zu einer Höhe von 15 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten laufenden Betriebsausgaben zuwendungsfähig.

Spezialisierte Gründerzentren betreuen und unterstützen neu gegründete innovative Unternehmen, bspw. indem sie an jene die Zuwendungen für die Finanzierung der Start- und Anlaufphase weiterleiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt bei regionalen Gründerzentren sind kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren. Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können mit kommunalen Trägern gleich behandelt werden.

Antragsberechtigt bei virtuellen Gründerzentren sind juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind.

Antragsberechtigt bei spezialisierten Gründerzentren zur Start-up-Förderung sind juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind.

Zielgruppe (Beihilfeempfänger) der Fördermaßnahmen sind Existenzgründer/innen sowie neu gegründete Unternehmen.

Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen. Regionale und virtuelle Gründerzentren werden vorrangig in den EFRE-Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Standort eines regionalen Gründerzentrums muss unter Berücksichtigung seines Einzugsbereichs erwarten lassen, dass stetig geeignete Existenzgründungen zu erwarten sind. An dem vorgesehenen Standort soll es noch keine vergleichbare Einrichtung geben, es sei denn, sie ist ausgelastet.

Die staatlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich den Existenzgründer/innen sowie den neu gegründeten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Es darf kein Vorteil auf Ebene der Träger verbleiben. Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums muss sichergestellt sein.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen haben die Träger die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Träger ist in vollem Umfang für die richtlinienkonforme Abwicklung des Vorhabens verantwortlich und haftet dementsprechend für den Fall einer etwaigen Rückforderung.

Der Träger des Gründerzentrums hat sicherzustellen, dass die beihilferechtlichen Bestimmungen auf Ebene der Nutzer bzw. Beratenen eingehalten werden. Ihm obliegen die Prüfung der Voraussetzungen und die administrative Umsetzung einschließlich der Erteilung etwaiger Bescheinigungen über die Höhe der Beihilfe an seine Kunden.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Der Träger hat in einem Konzept die angestrebten Ziele, Angebote und Maßnahmen sowie die Geschäfts- und Gebührenpolitik des Gründerzentrums, die Abschätzung der Nachfrage, auch unter Zugrundelegung der regionalen Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung und unter Berücksichtigung bestehender Gründerzentren im Einzugsbereich, sowie bei Baumaßnahmen eine mehrjährige Wirtschaftlichkeitsberechnung darzulegen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen 

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Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Marcus Runge

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