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Geschäftsfeld bauen & wohnen

Im Geschäftsfeld bauen & wohnen fördert die WIBank den Bau von bedarfsgerechten und preisgünstigen Mietwohnungen, Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Bildung von Wohneigentum. Auf diese Weise hilft die WIBank insbesondere bei der Wohnraumversorgung von Familien und Haushalten mit akutem Wohnraumbedarf. 

Daneben werden hessische Städte und Gemeinden in ihrer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und bei der Bewahrung des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes unterstützt. 

Dieses Geschäftsfeld hat im Jahre 2025 rund 21 Prozent zum Neugeschäft der WIBank beigetragen. Hier konnte das Neugeschäftsvolumen 2025 auf 862,9 Mio. Euro um mehr als 15 Prozent gesteigert werden (2024: 746,0 Mio. Euro). 

Förderung von Mietwohnungsbau 

In der Mietwohnungsbauförderung wurden im vergangenen Jahr insgesamt 423,4 Mio. Euro bewilligt, (2024: 450,4 Mio. Euro). Der Rückgang um rund 6 Prozent war absehbar, da die Steigerungen in den Vorjahren insbesondere auf Nachholeffekte zurückzuführen waren. Dabei lag das Darlehen-Neugeschäft 2025 bei 293,3 Mio. Euro (2024: 335,1 Mio. Euro), während auf das Zuschuss-Neugeschäft in diesem Bereich 130,1 Mio. Euro entfielen (2024: 115,3 Mio. Euro). Im Teilbereich Sozialer Mietwohnungsbau (Darlehen und Zuschüsse) erhöhte sich das Neugeschäft auf einen neuen historischen Höchstwert von insgesamt 357,1 Mio. Euro (2024: 331,8 Mio. Euro). Es entfielen 283,5 Mio. Euro auf die Neubauförderung, 29,8 Mio. Euro auf die Modernisierungsförderung, 7,6 Mio. auf die Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie 36,2 Mio. Euro auf den Erwerb von Belegungsrechten.

Förderung selbst genutzten Wohneigentums 

In der Wohneigentumsförderung konnte die WIBank im Jahr 2025 mit Bewilligungen von insgesamt 92,7 Mio. Euro das sehr gute Vorjahresergebnis von 98,3 Mio. Euro nicht erreichen. Insgesamt entfielen 88,7 Mio. Euro auf Darlehen und 4,0 Mio. Euro auf Zuschüsse.

Die Entwicklung der Wohneigentumsförderung im Einzelnen:

Erwartungsgemäß gab es 2025 eine hohe Nachfrage privater Haushalte nach Zuschüssen zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen. Die WIBank stellt dafür im Auftrag des Landes das Programm Hessengeld zur Verfügung. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohnimmobilien durch einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die erstmals (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen werden. Im Jahr 2025 konnten 173,7 Mio. Euro Hessengeld bewilligt werden, womit rund 11.200 Haushalte bei dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt wurden.

In den Wohneigentumsprogrammen Hessen-Darlehen (Bestandserwerb und Neubau) wurde im Jahr 2025 ein Volumen in Höhe von 86,5 Mio. Euro bewilligt (2024: 88,3 Mio. Euro). Im Förderprogramm zum Behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum lag das Bewilligungsvolumen (Zuschüsse) im Jahr 2025 mit 4,0 Mio. Euro erneut über dem Vorjahresniveau (2024: 3,7 Mio. Euro).

Städtebauförderung

In der Städtebauförderung wurden 2025 147,2 Mio. Euro Zuschüsse bewilligt (2024: 126,8 Mio.).

Diese verteilen sich im Wesentlichen auf die klassische Städtebauförderung mit Zuschüssen in Höhe von 107,5 Mio. Euro (2024: 99,3 Mio. Euro), auf die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude mit 14,2 Mio. Euro (2024: 17 Mio. Euro) und auf kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit ebenfalls 14,2 Mio. Euro (2024: 9,9 Mio. Euro).

Auch das Programm „Zukunft Innenstadt“ ist hier zu nennen. Es wurde 2025 neu aufgelegt und stößt mit 62 Neubewilligungen und einem Volumen von 11,4 Mio. Euro auf großes Interesse. Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu gestalten.

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