Förderung von Forschungsinfrastruktur - Beschaffung von Forschungsgroßgeräten
Anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gemäß Art. 91b des Grundgesetzes (GG) im ausschließlich nicht wirtschaftlichen Bereich
- Anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Verfahren mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind investive Ausgaben zur Beschaffung von Forschungsgroßgeräten.
Die Zuwendung beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen investiven Ausgaben zur Beschaffung von Forschungsgroßgeräten.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz in Hessen sein.
Ansprechpersonen
Martina Heun
Tel.: 0611 774-7538
Mail: martina.heun@wibank.de
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