Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Vorhaben im Sinne von Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission in der jeweils gültigen Fassung.
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich.
Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung im Sinne von Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission in der jeweils gültigen Fassung.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sein.
Das Unternehmen muss Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
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