Innovationen Zuschuss

Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums

Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründenden sowie KMU

  • Stärkung des Gründungsgeistes und des Unternehmertums in Hessen

Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, auch Verbundvorhaben, zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU, um den Gründungsgeist und das Unternehmertum in Hessen zu stärken. 

Gefördert werden

  • Veranstaltungen
  • Messen
  • Wettbewerbe
  • Anlaufstellen
  • Workshops und Schulungen

die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

Vorhaben mit weniger als 600.000 Euro förderfähigen Ausgaben und Kosten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens sind dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn die förderfähigen Ausgaben und Kosten weniger als 200.000 Euro betragen. Hiervon kann im begründeten Einzelfall abgewichen werden, wenn ein besonderes Landesinteresse vorliegt.

Wer wird gefördert?

Begünstigte können Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements sein. Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen können dann Begünstigte sein, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.
Hochschulen und deren Institute können ausschließlich Begünstigte sein, wenn sie mit den zuvor genannten Begünstigten ein Verbundvorhaben durchführen. 

Begünstigte sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, wenn das Vorhaben in Hessen umgesetzt wird.   

Ansprechperson

Petra Eichelmann               
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen,
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel.: +49 (561) 706 7729
E-Mail: petra.eichelmann@wibank.de


Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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