Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 36 Abs. 5 oder in Art. 40 Abs. 4 oder in Art. 41 Abs. 6 oder in Art. 46 Abs. 2 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung oder beihilfefrei.
- erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich.
Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Was wird gefördert?
- Erstmalige Erprobungen neuer Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration.
- Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Technologien oder Verfahren in beispielhaften oder mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und mögliche vorhandene Mängel beseitigen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Universitäten
- Hochschulen
- Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften
- Verbände
- Vereine
- Stiftungen und Genossenschaften
Ansprechpersonen
Allison McNeill
Tel.: 0611 774-7607
Mail: allisonlaraine.mcneill@wibank.de
Annika Mayer
Tel.: 0611 774-7341
Mail: annika.mayer@wibank.de
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Kundenportal für Förderperiode 2021-2027