Innovationen Zuschuss

Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 36 Abs. 5 oder in Art. 40 Abs. 4 oder in Art. 41 Abs. 6 oder in Art. 46 Abs. 2 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung oder beihilfefrei.

  • erneuerbare Energien
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung

Eine Antragstellung ist jetzt möglich.

Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.


Was wird gefördert?

  • Erstmalige Erprobungen neuer Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration.
  • Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Technologien oder Verfahren in beispielhaften oder mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und mögliche vorhandene Mängel beseitigen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Universitäten
  • Hochschulen
  • Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Verbände
  • Vereine
  • Stiftungen und Genossenschaften 

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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