Förderung innovativer Energievorhaben - Durchführbarkeitsstudien
Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 25 Ziff. 4 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
- Bewertung und Analyse von Potentialen eines Vorhabens
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Was wird gefördert?
Durchführbarkeitsstudien, die eine Bewertung und eine Analyse des Potentials eines Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhabens enthalten.
Ziel der Durchführbarkeitsstudie:
- Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung der Stärken und Schwächen, Feststellung und Erleichterung der Möglichkeiten und Gefahren
- Feststellung der Ressourcen und der Erfolgsaussichten für die Durchführung des Vorhabens
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Universitäten
- Hochschulen
- Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften
- Verbände
- Vereine
- Stiftungen und Genossenschaften
Ansprechpersonen
Allison McNeill
Tel.: 0611 774-7607
Mail: allisonlaraine.mcneill@wibank.de
Annika Mayer
Tel.: 0611 774-7341
Mail: annika.mayer@wibank.de
Downloads
Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
Kundenportal für Förderperiode 2021-2027