Innovationen Zuschuss

Förderung innovativer Energievorhaben - Durchführbarkeitsstudien

Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 25 Ziff. 4 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

  • Bewertung und Analyse von Potentialen eines Vorhabens

Was wird gefördert?

Durchführbarkeitsstudien sollen eine Bewertung und Analyse des Potenzials eines Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhabens mit dem Ziel enthalten, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte.

Wer wird gefördert?

Begünstigte können Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften sein

Wie wird gefördert?

Für Durchführbarkeitsstudien sind die Kosten der Studie nach Art. 25 Nr. 4 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung förderfähig.

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die in Art. 25 Nr. 7 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Erhöhungen können Anwendung finden.

Durchführbarkeitsstudien sind dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten weniger als 100.000 Euro betragen.

Unterstützung bei der Antragstellung:

Unter dem Förderschwerpunkt „Innovative Energietechnologien” wird das Förderprogramm von der HA Hessen Agentur GmbH fachlich begleitet. Nutzen Sie bei Fragen gerne schon vor und während der Antragstellung die Möglichkeit einer ersten Beratung.

Ihr Ansprechpartner bei der Hessen Agentur: 

Herr Manuel Sturm
HA Hessen Agentur GmbH
Tel.: +49 (611) 95017-8953
E-Mail: Manuel.Sturm@hessen-agentur.de

Nach vollständigem Eingang Ihres Antrags im Kundenportal der WIBank werden Sie von der HA Hessen Agentur GmbH als fachtechnische Dienststelle kontaktiert und zu inhaltlichen sowie formalen Fragen beraten. Bei positiver Begutachtung der Unterlagen folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium. Nach positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank. Weitere Informationen unter: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/energietechnologien

Unter dem Förderschwerpunkt „Innovative Energieeffizienztechnologien und -maßnahmen“ wird das Förderprogramm von der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH fachlich begleitet. Nutzen Sie bei Fragen gerne schon vor und während der Antragstellung die Möglichkeit einer ersten Beratung.

Ihre Ansprechpartnerin bei der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH:

Frau Mozhgan Shirani
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Tel.: +49 (611) 95017-8413
E-Mail: mozhgan.shirani@lea-hessen.de

Nach vollständigem Eingang Ihres Antrags im Kundenportal der WIBank werden Sie von der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH oder Dritten als fachtechnische Dienststelle kontaktiert und zu inhaltlichen sowie formalen Fragen beraten. Nach erfolgter Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank. Ein Gremiumsverfahren wird hier nicht vorgeschaltet.

Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank

Bereich „Innovative Energietechnologien”

Frau Allison McNeill
Tel.: +49 (611) 774-7607
E-Mail: AllisonLaraine.McNeill@wibank.de

Bereich „Innovative Energieeffizienztechnologien und -maßnahmen”

Herr Thorsten Schalk
Tel.: +49 (611) 774-7974
E-Mail: Thorsten.Schalk@wibank.de


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Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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