Förderung innovativer Energievorhaben - Durchführbarkeitsstudien
Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 25 Ziff. 4 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
- Bewertung und Analyse von Potentialen eines Vorhabens
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Das wird voraussichtlich nicht mehr in 2022 der Fall sein.
Was wird gefördert?
Durchführbarkeitsstudien, die eine Bewertung und eine Analyse des Potentials eines Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhabens enthalten.
Ziel der Durchführbarkeitsstudie:
- Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung der Stärken und Schwächen, Feststellung und Erleichterung der Möglichkeiten und Gefahren
- Feststellung der Ressourcen und der Erfolgsaussichten für die Durchführung des Vorhabens
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Universitäten
- Hochschulen
- Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften
- Verbände
- Vereine
- Stiftungen und Genossenschaften
Ansprechpersonen
Allison McNeill
Tel.: 0611 774-7607
Mail: allisonlaraine.mcneill@wibank.de
Annika Mayer
Tel.: 0611 774-7341
Mail: annika.mayer@wibank.de
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Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.
Kundenportal für Förderperiode 2021-2027