Mietwohnungen: KfW-Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus
Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Zusätzlich wird eine Zinsvergünstigung auf den KfW-Zins gewährt.
- Zinsgünstiges Darlehen
- Bis zu 120.000 Euro je Wohnung
- KfW-Tilgungszuschuss bis 40 Prozent
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde und durch die ein KfW-Effizienzhausstandard erreicht wird.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an Mietwohnungen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten.
Förderfähige Investitionskosten sind die, durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten, einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen, sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Erläuterungen und technische Anforderungen zu den Sanierungs-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt.
Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt.
Anerkannte Sachverständige i. S. d. Förderprogramms sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen. Für Bauvorhaben ist der Sachverständige wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.
Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln. Nicht unter diese Regelung fallen beim Darlehensnehmer oder Verkäufer von sanierten Wohneinheiten angestellte Sachverständige.
Wie sind die Konditionen?
Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 120.000 Euro je Wohneinheit.
Laufzeit: | 10 – 30 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr |
Zinsbindung: | 10 Jahre |
Auszahlung: | 100 Prozent |
KfW-Tilgungszuschuss: Höhe je nach erreichtem Effizienzhausniveau unterschiedlich |
Aktuelle Konditionen
Stand 01.04.2019
Sanierung zum Effizienzhaus (EnEV)
Kreditlaufzeit | Jahre ohne Tilgung | Sollzinssatz | Effektivzinssatz* | Tilgung |
---|---|---|---|---|
10 J. | bis 2 | 0,63% | 0,63% | 10,8020% - 12,1909% |
20 J. | bis 3 | 0,63% | 0,63% | 4,9558% - 5,5745% |
30 J. | bis 5 | 0,63% | 0,63%?? | 3,1438% - 3,6943% |
Achtung: Zuschuss aus dem Hessischen Energieeffizienzprogramm teilweise zusätzlich möglich.
*Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er steht unter der Annahme, dass der genannte Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.
Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinierbar mit Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau.
Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, weiteren Finanzierungsbedarf für Ihre Fördermaßnahme durch ergänzende Bereitstellung von Kapitalmarktdarlehen der WIBank zu marktgerechten Konditionen zu decken.
Bitte sprechen Sie ggf. unsere Mitarbeiter darauf an.
Rechtliche Hinweise
Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Merkblätter und Datenschutzhinweise der KfW
Weg zur Förderung
Kurzantrag und Vorlage der "Online-Bestätigung zum Antrag" direkt an WIBank vor Beginn der Maßnahmen.
WIBank prüft Antrag.
WIBank übersendet ggf. nach möglicher erfolgreicher Prüfung und Refinanzierungszusage durch die KfW die Darlehenszusage.