Landwirtschaft Zuschuss

Direktzahlungen

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen (vormals Betriebsprämie).

 

Antragsmappe downloaden
  • Beantragung jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zum 15.05.
  • Flächengebundener Zuschuss
  • Klima- und umweltschutzfreundliche Landbewirtschaftung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Direktzahlungen als:

  • Einkommensgrundstützung (EGS)
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirte-Einkommensstützung)
  • Übergangsregelung für Junglandwirte ab 2019
  • Agroforstsystem
  • Öko-Regelungen
  • Gekoppelte Einkommensstützung

Wer wird gefördert?

Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Voraussetzungen für den „aktiven Betriebsinhaber“ müssen erfüllt werden. Diese können in der Richtlinie nachgelesen werden.
Die Beantragung der Direktzahlung ist an die Zuweisung von Zahlungsansprüchen geknüpft. Diese sind in der Regel aufgrund des Gemeinsamen Antrages 2015 auf der Basis des Flächen- und Nutzungsnachweises 2013 durch Bescheid zugeteilt worden. Sofern keine Zahlungsansprüche zugeteilt worden sind, ist die Zuweisung zu beantragen.

Ergänzung zu Junglandwirteprämie:
Unabhängig von der Rechtsform muss der Junglandwirt immer (Mit-)Geschäftsführer z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

Ergänzung zu Basisprämie:
Weiterhin ist Voraussetzung der Förderung die Einhaltung der sogenannten Greeningauflagen, die Vorgaben für die Bewirtschaftung von (Teil-) Flächen definieren. Diese Auflagen können erfüllt werden im Sinne einer vorgegebenen Anbaudiversifizierung, dem Erhalt des Dauergrünlands und der Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (sogenannte „ökologische Vorrangflächen“). Die Anbaudiversifizierung und die Flächennutzung müssen im Umweltinteresse auf Ackerland erbracht werden. 

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die einzuhaltenden Greeningauflagen stehen in den entsprechenden Merkblättern und Antragsunterlagen. 

Ergänzung zu Junglandwirteprämie: Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes.

Ergänzung Kleinerzeugerregelung: Es ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich. 

Rechtliche Hinweise

Für die Antragstellung gilt eine Antragsfrist zum 15.05.eines Jahres. Fällt der 15.05. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Eine verspätete Antragstellung führt zu einer Prämienkürzung von 1 Prozent je Arbeitstag. Anträge, die nach dem 09. Juni eines Jahres abgegeben werden, werden vollständig abgelehnt.

Ergänzung zu Kleinerzeugerprämie: Es gelten die Hinweise zu der Direktzahlung. Mit der Beantragung der Kleinerzeugerprämie im Antragsjahr 2015 kann der Status des Kleinerzeugers nicht mehr verändert werden. Ein einmaliger Wechsel zur Basisprämie bleibt möglich.

Wer sind die Kooperationspartner?

  • Die hessischen Landkreise, hier die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste und Ämter
  • Europäische Union

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05. für das laufende Jahr. Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt des hessischen Landkreises, in dem der Antragsteller bzw. der Betrieb seinen steuerlichen Sitz hat.

Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Basisprämie, einschließlich Zahlung für die Einhaltung der Greeningauflagen, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und der Erklärung zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.


Weg zur Förderung

Die Prämie wird beantragt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Alexander Jacobi

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