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02.06.2020

WIBank und Land Hessen unterstützen hessische Krankenhäuser

Im Rahmen der Krankenhausförderung unterstützt das Land Hessen in Zusammenarbeit mit der WIBank Krankenhäuser bei der Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie mit zwei Zuschussprogrammen.

Das Programm „Erweiterung der Beatmungskapazitäten“ unterstützt Krankenhäuser bei der Vorbereitung auf schwerwiegende Krankheitsverläufe im Zuge der Corona-Pandemie. Von den zur Verfügung stehenden 10 Mio. Euro wurden über die WIBank bis Ende Mai 2020 7,6 Mio. Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus können zugelassene Krankenhäuser für Erlösausfälle auf Grund verschobener Operationen und Eingriffe sowie für das Vorhalten zusätzlicher Intensiv-Betten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit eine Ausgleichszahlung beantragen. Zwischen Mitte April und Ende Mai zahlte die WIBank an sieben Zahlungsterminen insgesamt 346,9 Mio. Euro an hessische Krankenhäuser aus. Wöchentlich wurden zwischen 33,2 Mio. Euro und 83,5 Mio. Euro an jeweils 117-125 Krankenhäuser (insgesamt 847 Zahlungen) ausbezahlt. Perspektivisch wird sich die Höhe der wöchentlichen Auszahlungen reduzieren, aufgrund der sich abzeichnenden Steigerung der Patientenzahlen in den Krankenhäusern.

Überblick über die neu geschaffenen Möglichkeiten in der Krankenhausförderung 

Erweiterung Beatmungskapazitäten

Zur Sicherung der stationären Versorgung in hessischen Krankenhäusern, die Intensivkapazitäten vorhalten, werden ausgewählte Krankenhäuser mit insgesamt 10 Mio. Euro zur Beschaffung von Beatmungskapazitäten unterstützt. Die Auswahl der Krankenhäuser ist durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorgenommen worden. Die selektierten Krankenhäuser haben einen Zuwendungsbescheid von der WIBank erhalten. Der Zuschuss kann nicht aktiv beantragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die WIBank nach Vorlage von Auftragsbestätigungen über die Bestellung von Beatmungsgeräten.

Ausgleichszahlungen nach § 21 KHG

Wenn zugelassene Krankenhäuser zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und Patienten, planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, erhalten sie für die Ausfälle der Einnahmen, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind, Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Des Weiteren erhalten zugelassene Krankenhäuser, die mit Genehmigung des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch das Aufstellen von Betten oder durch Einbeziehung von Betten aus anderen Stationen vorhalten, für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett einmalig einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Voraussetzung ist die Aufnahme im Hessischen Krankenhausplan und die Meldung der Fallzahlen über das Portal der Hessen Agentur (https://ausgleichzahlung.hessen-agentur.de). Nach einmaliger Registrierung erfolgt die wöchentliche Eingabe der Fallzahlen. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung des Ausgleichsanspruchs durch die Hessen Agentur. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die WIBank.

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