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17.10.2023

Technologiefonds Hessen IV geht an den Start

Risikokapital für junge, auf Nachhaltigkeit orientierte Technologie-Unternehmen stellt ein vom Land Hessen initiierter neuer Fonds bereit. Der Technologiefonds Hessen IV (TFH IV) investiert jeweils zwischen 0,5 und 2 Mio. Euro in junge Unternehmen und Start-ups in Hessen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, die sich an den „Sustainable Development Goals“ (Ziele für nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen orientieren.

„Die Transformation unserer Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist unsere vordringliche Aufgabe“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Start-ups spielen dabei eine wichtige Rolle. Mit unserem mittlerweile vierten Technologiefonds helfen wir gezielt jungen nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle zu realisieren.“

Partnerschaft mit hessischer Wirtschaft

Der Fonds startet mit einem Volumen von 23 Mio. Euro. Erstinvestoren sind neben dem Land die DZ BANK AG, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) sowie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Fonds wird von der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen (BMH) verwaltet.

„Mehr Klimaschutz geht nur in Zusammenarbeit mit Banken, denn sie helfen, die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft zu finanzieren“, sagte Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung. „Als Förderbank des Landes Hessen unterstützt die WIBank mit diesem Beteiligungsfonds nicht nur Unternehmen, sondern auch das Land bei der Umsetzung seiner Nachhaltigkeitsziele.“

Der TFH IV bewertet vor jeder Investition die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die 17 einzelnen Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Die Skala reicht dabei von „sehr negativ“ (minus 2) bis „sehr positiv“ (plus 2). Ist die Gesamtsumme positiv und keine Einzelbewertung bei minus 2, ist ein Investment möglich, es sei denn, das Geschäftsmodell liegt in einem von vornherein aus ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten ausgeschlossenem Bereich wie etwa Glücksspiel, Kohlekraftwerke sowie Öl- und Gasförderung. Voraussetzung ist auch, dass sich das Unternehmen ambitionierte, aber erreichbare Nachhaltigkeitsziele setzt. Hierbei wird es von der BMH und einer auf Nachhaltigkeit spezialisierten Unternehmensberatung unterstützt. Die Erreichung der Ziele wird fortlaufend überprüft.

Die vollständige Pressemeldung des Hessischen Wirtschaftsministeriums finden Sie hier.

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