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16.04.2020

Sonderprogramm Bundesregelung Bürgschaften 2020

Im Rahmen der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“  können erhöhte Bürgschaftsquoten von bis zu 90% der Kreditsumme für Betriebsmittel- und Investitionskredite beantragt werden.

Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher – auch beihilferechtlich begründet – grundsätzlich mindestens 10% betragen. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre. Diese Regelung gilt für Bürgschaften an Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen, die bis zum 31.12.2020 gewährt werden.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die infolge des COVID-19-Ausbruchs in Schwierigkeiten geraten sind. Das heißt, dieses Sonderprogramm ist nur anwendbar auf Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden.

Weitere Informationen zum Förderprodukt auf unserer Internetseite Landesbürgschaften.

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