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08.04.2025
Jetzt Förderung sichern: Bauvorhaben für sozialen Wohnraum anmelden
Die hessische Landesregierung setzt sich verstärkt dafür ein, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende zu schaffen. Im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung 2025 stellt das Land Hessen gemeinsam mit der WIBank Fördermittel bereit. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen und Finanzierungszuschüssen für Neubauten und Modernisierungen von Mietwohnungen.
Voraussetzungen für eine Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Für das Baugrundstück muss bereits ein Baurecht vorliegen.
- Die Bauarbeiten sollten spätestens zwei Jahre nach der Mittelbewilligung starten.
- Jedes Bauprojekt benötigt eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zu dem lokalen Wohnraumbedarf und den geplanten Mietpreisen.
Wichtige Fristen für die Anmeldung von Bauprojekten
Um eine schnelle Vergabe der Mittel zu ermöglichen, gibt es 2025 zwei Termine zur Anmeldung von Bauvorhaben:
- Bis zum 23. Mai 2025 für die erste Runde
- Bis zum 19. September 2025 für die zweite Runde
Die Anmeldung erfolgt über die für den Bauort zuständige Wohnraumförderstelle. Interessierte Bauherren und Organisationen müssen dazu spezielle Formulare nutzen, die auch auf der Webseite der WIBank verfügbar sind.
Nach Ablauf der o.g. Fristen entscheidet das Land Hessen ob Fördermittel für das angemeldete Bauprojekte bereitgestellt werden können und informiert die Antragstellende entsprechend. Anschließend haben Antragstellende sechs Monate Zeit, ihren vollständigen Förderantrag bei der WIBank einzureichen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Claudia Ungeheuer
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