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20.06.2016

Hessen fördert Gründung und Innovation

Die hessische Landesregierung hat ihre monetäre Wirtschaftsförderung   ergänzt und teilweise neu ausgerichtet. „Wir erweitern  bestehende  Kreditangebote,  passen sie an die Nachfrage von kleinen, innovativen Unternehmen an und ergänzen unsere Förderung um einen neuen, privat kofinanzierten Innovationsfonds“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Montag in Wiesbaden. Für kleine und mittelständische Unternehmen  bestehen nun von der Unternehmensgründung über die Wachstumsphase bis zur Finanzierung einer Unternehmensnachfolge passgenaue Kredit-, Bürgschafts- und Beteiligungsinstrumente bereit. „Dabei haben wir vor allem digitale Start-Ups und innovative Unternehmen im Blick, die es häufig schwer haben, zu akzeptablen Konditionen  Kredite  von  Banken und Sparkassen zu erhalten.“

Die hessische  Wirtschaftsförderbank WIBank hat im vergangenen Jahr wirtschaftliche Trends und Bedürfnisse des Mittelstandes  überprüft  und  neue  Förderprodukte konzeptioniert. „Hessen hat ein umfangreiches und gut angenommenes Angebot von Finanzierungs- und Beratungsbausteinen. Wir merken aber, dass es gerade zur Finanzierung von risikoreicheren Unternehmungen aber auch bei der Unternehmensnachfolge eine steigende Nachfrage gibt. Genau diesen Unternehmen machen wir nun ein konkretes Angebot“, erläuterte Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank.

ÜBERBLICK: DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN

INNOVATIONSKREDIT HESSEN (NEU)
Der neu konzipierte Innovationskredit Hessen richtet sich an innovative und schnell wachsende Unternehmen und Gründungen. Der Kreditbetrag beläuft sich auf 100.000 € bis 7,5 Millionen € und wird über die Hausbanken ausgereicht. Der Kredit kann für Investitionen, Betriebsmittel und Übernahmen eingesetzt werden. Land, WIBank und EIF übernehmen 70 Prozent des Ausfallrisikos, 30% des Risikos tragen die jeweiligen Hausbanken.
Besonderheit: Der Innovations-Charakter muss beispielsweise über überdurchschnittliche Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Innovationspreise oder Patentanmeldungen nachgewiesen werden.

KAPITAL FÜR KLEINUNTERNEHMEN (AUSWEITUNG)
Das Programm richtet sich insbesondere an Handwerksbetriebe und sonstige Kleinbetriebe. Die Darlehenssumme wird von bislang 75.000 € auf 150.000 € verdoppelt. Die maximale Betriebsgröße wird von 15 Mitarbeitern auf 25 Mitarbeiter erhöht. Der maximale Jahresumsatz steigt von 2 Mio. auf 5 Mio. €. Neu ist auch die Möglichkeit der Mitfinanzierung von Unternehmens-Nachfolgeregelungen.

MIKRODARLEHEN (AUSWEITUNG)
Gerade bei Kleinstkrediten gibt es auf dem freien Markt eine Angebotslücke, weil Banken und Sparkassen die Bearbeitung zu teuer ist. Hier bietet das Programm Hessen Mikrodarlehen ein passgenaues Angebot. Der Förderhöchstbetrag wurde wegen der starken Nachfrage von 15.000 € auf 25.000 € erhöht. Das Programm richtet sich insbesondere an einzelne Gründerinnen und Gründer und Kleinstunternehmen, denn Kreditverhandlungen von Firmen mit weniger als fünf Beschäftigten scheitern strukturell bedingt fünfmal häufiger als bei größeren Mittelständlern. Die geförderten Unternehmen reichen vom Internetsender über einen Reparaturbetrieb für Landmaschinen bis hin zum Onlinevertrieb für E-Bike-Akkus.

NEUER TECHNOLOGIEFONDS HESSEN (TFH III)
Der Beteiligungsfonds richtet sich an technologieorientierte und innovative kleine und mittelständische Unternehmen mit hohen Wachstumsperspektiven. Finanziert wird vor allem die Early Stage-Phase, aber auch Unternehmensnachfolgeregelungen sind möglich. Geplant sind 15 bis 30 Investments mit einem Fondsvolumen von 12 Mio. €. Am TFH III beteiligen sich mit jeweils 25 Prozent auch die DZ BANK und die Helaba als private Investoren.

Im vergangenen Jahr sind mehr als 1.000 kleine und mittelständische Unternehmen durch Programme der hessischen Wirtschaftsförderung unterstützt worden. Damit wurden Investitionen von rund 350 Millionen Euro angestoßen. 14.000 bestehende Arbeitsplätze konnten so gesichert und zur Schaffung von rund 1.100 neuen Arbeitsplätzen beigetragen werden.

„Zu einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung gehört nicht nur ein gutes Geschäftsmodell“, so Al-Wazir. „Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem die Finanzierung gerade auch von Investitionen. Speziell für neue, innovative Unternehmen spielen Förderangebote eine wichtige Rolle bei der Frage, wo sich niederlassen. Hessen hat jetzt ein noch attraktiveres Angebot.“

KFW-GRÜNDUNGSMONITOR 2016
In der Rangliste der Gründungstätigkeit nach Ländern ist Hessen im vergangenen Jahr auf Platz 3 hochgerückt. Lediglich in den beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin gab es 2015 mehr Gründungen. Mit 23 Gründern je 1.000 Erwerbsfähige liegt Hessen an der Spitze aller Flächenländer. Hessen hat sich von einem neunten Platz im Beobachtungszeitraum 2008-2010 kommend fast jährlich in der Rangliste bis auf Platz 3 nach vorne geschoben.

Der KfW-Gründungsmonitor ist hier abrufbar

gründen & investieren Darlehen

Kapital für Kleinunternehmen

  • Keine banküblichen Sicherheiten nötig (Nachrangdarlehen)
  • Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
  • Laufzeit 7 Jahre, endfällig
gründen & investieren Darlehen

Hessen-Mikrodarlehen

  • Kredit von 3.000 Euro bis 35.000 Euro
  • 7 Jahre Kreditlaufzeit
  • Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich

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