Breitbandförderung - Regionale Breitbandberatungsstellen und Breitbandbüro Hessen
Gefördert werden regionale Breitbandberatungsstellen, die Informations- und Beratungsleistungen für Breitbandausbauvorhaben in Hessen erbringen.
- Förderung von Beratungsleistungen durch die regionalen Breitbandberatungsstellen
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden können:
Regionale Breitbandberatungsstellen – zeitlich befristet –, deren Aufgabe die Beratung und Unterstützung der Kommunen und des Hessischen Breitbandbüros bei der Umsetzung von Breitbandinfrastrukturprojekten ist.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich von Breitband-Infrastruktur und Förderprogrammen sowie mit Verbindungen zu Kommunen und Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eine Förderung nach dieser Richtlinie wird nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot). Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist.
Auf der Grundlage eines begründeten Antrags kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, aus der jedoch kein Anspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach abgeleitet werden kann. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, wenn dieser in direktem Zusammenhang mit dem Förderprojekt steht. Die Förderung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der WIBank zu beantragen.
Wie sind die Konditionen?
Zuwendungen an regionale Breitbandberatungsstellen können als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Zuwendungsfähig sind Personal- einschließlich Arbeitsplatzkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen; ihre Höhe bestimmt sich nach der Personalkostentabelle für die Kostenberechnungen in der Verwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Reisekosten sind nach den Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes zuwendungsfähig.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlagen sind
- die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 08.08.2016 (StAnz. 35/2016 S. 908)
- Personalkostentabellen für die Kostenberechnungen in der Verwaltung des Landes Hessen (in der jeweils gültigen Fassung)
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9132-03
Fax: 0611 9132-4636
Weitere Förderprogramme
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank.
WIBank prüft Fördervoraussetzungen.
WIBank erteilt ggf. die Förderzusage.