bilden & beschäftigen Zuschuss

Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+)

Teilnehmer*innen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sollen für eine bessere Integration in Ausbildung und Arbeit auch beim Erwerb deutscher berufsbezogener Sprachkenntnisse unterstützt und gefördert werden.

  • Sprachförderung als unmittelbarer Teil der Qualifizierung
  • Qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung
  • Drei Qualitätsstufen für Träger: Einstieg, Vertiefung und Exzellenz

Zielgruppe

Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, Un- und Angelernte sowie Personen mit multiplen Problemlagen. Zur Zielgruppe gehören auch benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Grundsätzlich gilt, dass zu fördernde Personen einen Bedarf an berufssprachlicher Deutsch-Förderung aufweisen.

Ziele und Maßnahme

Das Ziel der Förderung in „Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus“ (BQS+) ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Hessen für eine bessere Integration in Ausbildung und Arbeit auch beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse zu unterstützen und zu fördern. Mit diesem neuen Fördervorhaben wird Bildungs- und Qualifizierungsträgern ermöglicht, als zusätzlichen Bestandteil innerhalb ihrer von Jobcentern, Arbeitsagenturen oder im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung geförderten Qualifizierungsmaßnahmen eine qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung anzubieten. Kernelement der berufsqualifizierenden Sprachförderung ist die konzeptionelle und didaktische Verknüpfung von Fachinhalten der Basismaßnahme mit Elementen des Spracherwerbs. Es gilt: Die entsprechenden Fördergrundsätze bzw. Förderaufrufe sind maßgeblich.

Antragsberechtigte

Projekt- oder Maßnahmeträger können Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen, Zusammenschlüsse von hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, Träger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung sowie SGBII-Träger sein. Antragsberechtigt sind Projektträger, die in ihren Projekt- oder Maßnahmeangeboten die im Abschnitt „Zielgruppe“ beschriebenen Teilnehmenden auf die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt vorbereiten und diese Angebote durch eine berufsqualifizierende Sprachförderung ergänzen bzw. das bestehende Sprachangebot der arbeitsmarktbezogenen Maßnahme qualitativ verbessern möchten.

Antragsverfahren

Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.

Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Referat III6A Hessische Arbeitsmarktförderung


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Stefanie Knapp

Neuer Inhalt

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Stefanie Knapp

Neuer Inhalt

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz