bauen & wohnen Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (einfache Sprache)

Hilfe für einen Umbau, der behinderten Menschen das Leben erleichtern soll

Sie wollen etwas an Ihrer Wohnung oder Ihrem Grundstück bauen?

Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück besser ausstatten?

Und Sie nutzen die Wohnung selbst?

Dann können Sie dafür Geld bekommen.

  • Hilfe für behinderte Menschen
  • Zuschuss bis max. 15.000 Euro
  • für die eigene Wohnung oder das Haus

Was wird gefördert?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank gibt Geld für den Umbau von Wohnraum.
So können Menschen mit Behinderung ihren Haushalt selbst führen.
Sie können selbstständig und unabhängig leben.
Die Wohngebäude und Wohnungen sollen barrierefrei sein.

Wer wird gefördert?

Sie sind Eigentümer von Wohnraum und nutzen diesen selbst?
Oder Ihre Familie nutzt den Wohnraum?
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Sie müssen das Recht haben, über das Gebäude zu bestimmen.
Das gilt für das Gebäude, an dem die Maßnahmen gemacht werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Sie dürfen noch keine Aufträge gegeben haben und noch nicht mit den Arbeiten begonnen haben.
Nur dann bekommen Sie Geld für die Baumaßnahmen.
Sie müssen den Wohnraum selbst nutzen.
Eine Wohnung gilt als selbstgenutzt, wenn der Eigentümer darin wohnt.
Das gilt auch, wenn ein Familienmitglied darin wohnt.
Das Familienmitglied muss in der direkten Familie sein.
Oder es muss bis zum dritten Grad in der Seitenfamilie sein.

Was braucht der Bewohner?

Die Wohnung muss umgebaut werden.
Die behinderte Person muss die Wohnung gut nutzen können.
Förderungsfähiger Wohnraum
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).
Es werden vor allem bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 (mit und ohne „ R “ -Anforderungen) entsprechen.

  • Diese Maßnahmen sind besonders wichtig:
    Die freien Flächen, die Plätze, die Wege und die Parkplätze auf dem Grundstück sollen besser werden.
  • Die Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung sollen besser werden.
  • Man soll sich besser bewegen können.
  • Die Toilettenräume und Bäder sollen besser werden.
  • Es soll keine Stufen und Schwellen mehr geben.
  • Es soll Rampen geben.
  • Die Treppen sollen gut gestaltet sein.
  • Es soll gute Aufzüge geben.
  • Zum Beispiel einen Aufzug, der an der Treppe ist.
  • Die Küchen, Toilettenräume und Bäder sollen gut sein.
  • Man soll sich in den Gebäuden und außerhalb der Gebäude gut bewegen können.
    Deshalb muss man alles gut sehen können.
  • Einrichtungen müssen umgebaut werden.
    So gibt es keine Verletzungsgefahr für blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung.
    Zum Beispiel müssen Sicherungskästen im Treppenhaus halbhoch sein.
  • Und Türen müssen niedriger sein.

Manche Maßnahmen werden nicht gefördert.

  • Zum Beispiel, wenn Sie ein Haus kaufen und umbauen wollen.
    Oder wenn Sie ein Haus haben und es größer machen wollen.
     

Wie viel Geld gibt es geschenkt?

Für die Maßnahmen, die gefördert werden können, gibt es einen Kostenzuschuss.
Der Kostenzuschuss ist höchstens 50 Prozent.
Aber es gibt auch Höchstbeträge für bestimmte Maßnahmen.

 

  
Bad: Um-/Einbau5.500 Euro
Küche: Um-/Einbau5.500 Euro
Lift-/Aufzugseinbau 6.500 Euro
Alle anderen Umbauten,
für die es Geld geschenkt gibt:
3.000 Euro

Sie können für Kosten bis zu 30.000 Euro Förderung bekommen.
Das gilt für jede Wohnung.
Wenn die Maßnahme weniger als 1.500 Euro kostet, gibt es keine Förderung.
Das gilt auch, wenn Sie selbst etwas tun.

Sie müssen eine Gebühr für die Bearbeitung zahlen.
Die Gebühr ist 1 Prozent von dem Geld, das Sie bekommen.
Aber Sie müssen mindestens 25 Euro zahlen.
Sie bekommen das Geld meistens, wenn die Maßnahme zu Ende ist.
Sie müssen dann eine Bestätigung von der Wohnungsbauförderstelle vorlegen.

Es gibt Maßnahmen, die nach diesen Regeln gefördert werden.
Dann darf es meistens keine weiteren Fördermittel aus öffentlichen Haushalten geben.
Wenn es Fördermittel aus anderen öffentlichen Haushalten gibt, wird der Kostenzuschuss gekürzt.

Rechtliche Hinweise

Kein Rechtsanspruch

Sie haben kein Recht auf Geld nach diesen Regeln.

Prüfung

Die WIBank und der Hessische Rechnungshof dürfen prüfen, wie das Geld genutzt wird.
Sie dürfen in die Bücher und Unterlagen der Geschäfte sehen.
Sie dürfen auch vor Ort prüfen oder prüfen lassen.
Der Antragsteller muss Auskunft geben, wenn man es von ihm verlangt.
Er muss die Unterlagen zeigen.

Wichtige Informationen für die Förderung.

Wenn Sie eine Förderung beantragen wollen, dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie müssen auch einen Nachweis einreichen, wofür Sie das Geld brauchen.

Diese Unterlagen sind sehr wichtig.

  • Das steht in Paragraph 264 des Strafgesetzbuches und im Hessischen Subventionsgesetz vom 18. Mai 1977 (GVBl.I S. 199).
  • Es steht auch im Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl.I S.2037).
  • Wenn sich etwas an den wichtigen Informationen ändert, müssen Sie das der WIBank sagen.

Wie man die VV-LHO benutzt.

Es gelten die Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung (VV-LHO).
Das gilt für Paragraph 44 LHO in der aktuellen Fassung.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag stellen Sie bei der Wohnungsbauförderstelle. Die Stelle ist in dem Kreis oder der Stadt, in der die Wohnung ist.

Der Magistrat oder der Kreisausschuss prüft die Anträge sofort.

Es gibt Fördermittel und die Prüfung zeigt, dass alles in Ordnung ist? Dann leitet der Magistrat oder der Kreisausschuss den Antrag weiter.

Der Antrag geht dann an die WIBank.

Manche Anträge kann man fördern. Aber es gibt trotzdem nicht genug Geld dafür. Dann gibt der Magistrat oder der Kreisausschuss die Anträge zurück.

Förderzusage

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sagt, dass sie fördert.
Das macht sie mit einem bestimmten Dokument.
Das Dokument heißt Bewilligungsbescheid.
 

 

Speichern Sie die Dokumente zuerst auf Ihrem Computer.

Öffnen Sie die Dokumente dann von Ihrem Computer aus.

So können Sie die Dokumente am besten ausfüllen.

Vielen Dank.

 

 


Weg zur Förderung

Antrag stellen bei Wohnungsbauförderstelle.

Wohnungsbauförderstelle prüft Antragsvoraussetzungen und leitet Antrag an WIBank weiter.

WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung Förderzusage.

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