Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (leichte Sprache)
Hilfe für einen Umbau, der behinderten Menschen das Leben erleichtern soll
Für den Umbau in der eigenen Wohnung oder dem Grundstück gibt es einen Zuschuss. Ein Zuschuss ist Geld, das nicht zurückgegeben werden muss.
- Hilfe für behinderte Menschen
- Zuschuss bis max. 15.000 Euro
- für die eigene Wohnung oder das Haus
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Manchmal müssen Menschen mit einer Behinderung ihre Wohnung oder ihr Grundstück umbauen, damit sie besser zurechtkommen und weniger Hilfe von anderen brauchen. Zum Beispiel müssen Türen breiter gemacht oder Treppen durch Rampen ersetzt werden.
Solche Umbauten können viel Geld kosten. Viele Menschen müssen das selbst bezahlen.
Damit es für diese Menschen nicht so teuer wird, kann die Wirtschafts- und Infrastruktur-Bank (kurz: WIBank) sie mit Geld unterstützen.
Das Geld ist ein Geschenk und nennt sich Zuschuss. Es darf aber nur für den Umbau ausgegeben werden.
Wer wird gefördert?
Menschen oder deren Verwandte, denen eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück gehört, das umgebaut werden muss, können nach dem Zuschuss fragen.
Auch Menschen, die in einer Immobilie wohnen, die ihnen nicht gehört, können den Zuschuss beantragen, wenn sie einen Umbau brauchen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Der Umbau darf noch nicht beauftragt und begonnen sein
Der Umbau darf erst starten, wenn ein Antrag gestellt wurde und entschieden ist, dass das Geld gezahlt wird. Wer schon vorher anfängt, kann keinen Zuschuss für diese Arbeiten bekommen.
Es muss die eigene Wohnung sein oder Verwandte dürfen in der Wohnung leben
Auch wenn Verwandte in der Wohnung leben, kann nach dem Zuschuss gefragt werden. Verwandte können z. B. Eltern, Geschwister, Onkel und Tanten, Großeltern, Urenkel oder Nichten und Neffen sein.
Nicht alles darf gebaut werden
Es darf nur das umgebaut werden, was die Menschen wirklich brauchen. Zum Beispiel:
- Wenn jemand Probleme beim Laufen hat, dürfen Treppen durch Rampen oder ein Aufzug ersetzt werden.
- Wenn jemand schlecht sieht, darf er seine Wohnung so umbauen, dass zum Beispiel weniger scharfe Kanten da sind.
Andere Dinge, die nicht direkt der Behinderung helfen, können nicht unterstützt werden.
Das darf gebaut werden
Es gibt eine Liste, auf der steht, welche Umbauten gefördert werden. Experten der WIBank prüfen, ob der Umbau auf dieser Liste steht und ob es einen Zuschuss geben kann.
Dafür gibt es keinen Zuschuss
Wenn sich jemand ein Haus oder eine Wohnung kauft und diese umbauen möchte, kann er dafür keinen Zuschuss bekommen.
Wenn jemand sein Haus oder seine Wohnung vergrößern möchte, kann er keinen Zuschuss bekommen.
Wie viel Geld gibt es geschenkt?
Es gibt nicht beliebig viel Geld geschenkt. Stattdessen werden nur bestimmte Beträge für den Umbau gezahlt. Man nennt diese Beträge Höchstbeträge. Meistens kann man fast die Hälfte der Umbaukosten als Unterstützung bekommen. Aber es gibt eine Obergrenze, wie viel genau für verschiedene Umbauten gezahlt wird:
Bad: Um-/Einbau | 5.500 Euro |
Küche: Um-/Einbau | 5.500 Euro |
Lift-/Aufzugseinbau | 6.500 Euro |
Alle anderen Umbauten, für die es Geld geschenkt gibt: | 3.000 Euro |
- Der Umbau muss mindestens 1.500 Euro kosten. Für kleinere Umbauten gibt es kein Geld.
- Wenn jemand selbst baut, kann es dafür keine Unterstützung geben.
- Wenn der Umbau mehr als 30.000 Euro kostet, wird das Geld nur für die ersten 30.000 Euro gerechnet. Alles, was darüber liegt, wird nicht unterstützt.
- Wenn ein Antrag auf den Zuschuss gestellt wird, müssen die Menschen, die eine Anfrage bearbeiten, bezahlt werden. Diese Arbeit kostet mindestens 25 Euro. Wenn der Betrag nicht ausreicht, muss möglicherweise mehr dafür bezahlen werden.
- Das Geld wird erst dann überwiesen, wenn der Umbau fertig ist. Hierfür wird eine Rechnung benötigt.
- Es gibt viele Möglichkeiten einen Zuschuss für den Umbau zu erhalten. Man muss sich aber für eine entscheiden. Es ist nicht erlaubt, von mehreren Stellen gleichzeitig Geld für den Umbau geschenkt zu bekommen.
Gesetze
Niemand ist verpflichtet, das Geld zu schenken. Es gibt kein Recht darauf, den Zuschuss sicher zu bekommen.
Wenn man keinen Zuschuss erhält, kannst man auch keinen Anwalt beauftragen, um das Geld einzuklagen.
Die Gesetze sehen nicht vor, dass jemand Anspruch auf das Geschenk-Geld hat.
Der Zuschuss darf nur für den Umbau verwendet werden. Damit sichergestellt ist, dass das Geld richtig eingesetzt wird, gibt es Überprüfungen:
Es müssen Rechnungen gezeigt werden, um zu beweisen, dass das Geld für den Umbau verwendet wurde.
Die WIBank oder der Landesrechnungshof prüfen, ob alles korrekt war. Der Landesrechnungshof ist eine Behörde, die kontrolliert, ob das Land Hessen Geld richtig einsetzt.
Die Überprüfung richtet sich nach den Gesetzen des Landes Hessen, da das Geld von dort kommt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag für den Zuschuss muss bei der Wohnungsbauförderstelle gestellt werden.
Zuerst muss geprüft werden, welche Wohnungsbauförderstelle für den Ort zuständig ist, in dem die Wohnung oder das Haus liegt. Jede Region hat eine eigene Stelle dafür.
Der Antrag wird so schnell wie möglich geprüft.
Wenn genug Geld da ist und es einen Zuschuss geben kann, bekommt die WIBank eine Nachricht. Die WIBank ist dann dafür zuständig, den Zuschuss auszuzahlen.
Wenn kein Geld mehr zur Verfügung steht, wird der Antrag zurückgeschickt.
Die WIBank teilt per Nachricht mit, ob man das Geld geschenkt bekommt oder nicht.
Wenn Sie die "Schlussabrechnung behindertengerechte Umbaumaßnahmen" ausfüllen wollen, speichern Sie diese bitte zuerst auf Ihrem Computer. Zum Ausfüllen öffnen Sie die Schlussabrechnung bitte dann von Ihrem Computer. Sonst kann es passieren, dass diese nicht richtig funktioniert.
Vielen Dank.
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei Wohnungsbauförderstelle.
Wohnungsbauförderstelle prüft Antragsvoraussetzungen und leitet Antrag an WIBank weiter.
WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung Förderzusage.