Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung
Es werden Personalkosten für den Auf-, Ausbau und Betrieb von außerschulischen Lernzentren für digitale Bildung in Hessen gefördert.
- Bis zu 50% der Personalkosten als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung
- Gefördert werden Auf- und Ausbau sowie der Betrieb
- Förderung ausschließlich von Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Personalkosten für unmittelbar beim Zuwendungsempfänger beschäftigtes Lehr- und anders Personal für den Auf- und Ausbau sowie den Betrieb von außerschulischen Lernzentren für digitale Bildung oder deren Außenstellen in Hessen.
Wer wird gefördert?
Für die Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung in Hessen antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter:- Verbände
- Vereine
- Bildungsträger
- Stiftungen
 
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Das außerschulische Lernzentrum richtet sich an Kinder und Jugendliche, der Erwerb digitaler Kompetenzen sowie eine entsprechende berufliche Orientierung werden gefördert, es gibt mindestens 150 parallel belegbare Arbeitsplätze an einem Standort (im Fall von Außenstellen gibt es mindestens 20 parallel belegbare Arbeitsplätze), es stehen unterschiedliche Lernmodule in den Bereichen Bild- und Tonbearbeitung, Programmierung von Software und dem Entwickeln von digitalen Anwendungen (z.B. Videospielen) und/oder der Konstruktion von Hardware (z.B. Robotik) zur Verfügung, die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.
Im Übrigen gelten die Fördervoraussetzungen der Richtlinie zur Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung im Land Hessen des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation vom 05.08.2025
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung kann ein- oder mehrjährig gewährt werden.
Die Förderung beträgt für außerschulische Lernzentren bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 200.000 € p.a.; die Förderung darf 25% der jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des außerschulische Lernzentrum nicht überschreiten.
Die Förderung beträgt für Außenstellen der o.g. Lernzentren bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 25.000 € p.a.; die Förderung darf 25% der jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb der Außenstelle nicht überschreiten.
Rechtliche Hinweise
Richtlinie zur Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung im Land Hessen des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation vom 05.08.2025
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses für eine bestimmte Maßnahme besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderwürdigkeit sowie über die Höhe und den Verwendungszweck im konkreten Einzelfall.
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge auf Förderung sind bei der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
60297 Frankfurt am Main
als der zuständigen Stelle einzureichen (per Mail an Lernzentren@wibank.de und anschließend im Original per Post).
Der Antragsteller hat die erforderlichen Anlagen beizufügen.
 
Downloads
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank
Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation entscheidet über die Förderwürdigkeit sowie über die Höhe und den Verwendungszweck im konkreten Einzelfall
Bewilligung und Auszahlung durch die Bewilligungsbehörde
 
              