Innovationen Zuschuss

Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur

Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Förderung Auf- und Ausbau der anwendungsnahen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

  • Förderung nach der Richtlinie HMWK
  • Auf- und Ausbau von Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen
  • Auf- und Ausbau von Forschungs- und Innovationsinfrastruktur für Kompetenz- und Anwendungszentren

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau der anwendungsnahen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. 

Die investive Förderung kann auch für den Aus- und Aufbau von Forschungsinfrastrukturen für Kompetenz- und Anwendungszentren sowie für deren Ausstattung mit Forschungsgeräten gewährt werden. Unter dem Begriff Kompetenz- und Anwendungszentren fallen auch Applikations-, Translations- und Validierungszentren, Cooperative Labs sowie Lernfabriken und Innovationslabore. 

Grundsätzlich werden Ausgaben für den Bau, Erwerb von Grundstücken, Ausgaben für die apparative Ausstattung, Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie die Einrichtung von Seminarräumen gefördert.

Wer wird gefördert?

Hochschulen des Landes Hessen (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung), Universitätsklinikum Frankfurt, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung) sowie sonstige Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und Innovationscluster.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.    

Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. 

Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. EU Nr. C 198 vom 27.06.2014, S. 1). Kann sichergestellt werden, dass die Kriterien der Nummer 2.1.1 des Unionsrahmens erfüllt werden und insoweit nur die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten gefördert werden, erfolgt die Zuwendung beihilfefrei.

Weitere beihilferechtliche Bestimmungen sind unter Textziffer II.1.4  der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation zu entnehmen. 

Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von über 1 Mio. Euro werden nur nach Vorlage einer Machbarkeitsstudie gewährt, die von einer externen Stelle durchgeführt wurde und das Vorhaben grundsätzlich zur Förderung empfiehlt bzw. einen grundsätzlichen Bedarf am Vorhaben nachweist. 

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017. 

Rechtliche Hinweise 

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde: 

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017
  • Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ (2014/C198/1)
  • Verordnungen  (EU) Nr. 1301/2013 und 1303/2013 (EFRE-Verordnung)
  • sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen (EU)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2 zu § 44 (ANBest-P)
  • Vergabevorschriften

Wer sind die Kooperationspartner? 

Einzelvorhaben und Verbundprojekte mehrerer Hochschulen sind möglich.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden in schriftlicher Form und online über das Kundenportal der WIBank zu stellen. 

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Der Antragsteller reicht den Förderantrag in elektronischer und Papierform ein. Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Kundenportal. 

Siehe hierzu auch die Hinweise in der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017 (Textziffer VI Verfahren). 

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstr. 23-25
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/ 32-0

www.wissenschaft.hessen.de

Die operative Umsetzung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle.

 

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