Infrastruktur finanzieren Zuschuss

DigitalPakt-Schule

Hessischer DigitalPakt-Schule

Mit dem DigitalPakt-Schule soll die bildungsbezogene digitale Infrastruktur an hessischen Schulen aufgebaut und verbessert werden.

  • für öffentliche Schulträger, Träger genehmigter Ersatzschulen, Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen

Aktueller Hinweis: Ab dem 30. Juni steht Ihnen sowohl für die Abgabe von Verwendungsnachweisen als auch für Abrufe im Förderprogramm DigitalPakt Schule das Kundenportal der WIBank zur Verfügung. Für den Fall, dass Ihr Haus / Ihr Unternehmen sich noch nicht im Kundenportal registriert hat, nutzen Sie unseren Registrierungsleitfaden (siehe Downloads).

Bitte beachten Sie: Die erste Person, die für ein Unternehmen bzw. eine Kommune die Registrierung durchführt, wird automatisch zum Supervisor und erhält damit die Berechtigung, weitere Nutzer / Supervisoren für das Unternehmen / die Kommune anzulegen.

Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Für fachliche Rückfragen zur Antragstellung bleibt die Fachabteilung für Sie der gewohnte Ansprechpartner. Schreiben Sie dazu gern eine E-Mail an: DigitalPakt@wibank.de.

Das Kundenportal wird über folgende Adresse aufgerufen: https://foerderportal.wibank.de/site/. Bitte öffnen Sie den Link im EDGE, Firefox oder Chrome. Der Internet-Explorer wird nicht unterstützt.


Was wird gefördert?

Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur wie Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen gefördert.

Der DigitalPakt Schule umfasst ein Fördervolumen von 496.324.947 Euro. Es wird finanziert durch das Sondervermögen Digitale Infrastruktur des Bundes in Höhe von 372.172.000 Euro (Bundeszuschuss) sowie einem Komplementäranteil, der sich aus Darlehen der WIBank und Landesmitteln zusammensetzt.

Die Bundeszuschüsse werden den antragsberechtigten öffentlichen Schulträgern, Trägern genehmigter Ersatzschulen und Trägern staatlich anerkannter Pflegeschulen zur Verfügung gestellt.

Den Eigenanteil in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten können die öffentlichen Schulträger und die Ersatzschulträger durch ein Komplementärdarlehen der WIBank (Kofinanzierungsdarlehen) sicherstellen. Das komplementäre Darlehensprogramm der WIBank umfasst insgesamt 110.176.947 Euro.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt bei der WIBank für Schulen in Hessen sind öffentliche Schulträger, Träger genehmigter Ersatzschulen sowie Träger von staatlich anerkannten Pflegeschulen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) und der Förderrichtlinie des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (KMKB) sowie der Förderrichtlinie des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, die diese im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen erlassen.

Die Höhe der Fördermittel, die den antragsberechtigten Schulträgern jeweils zusteht, ist kontingentiert. Die Einzelkontingente ergeben sich aus der Anlage zum HDigSchulG. Für die Einzelkontingente erhalten die Schulträger Zuschussvereinbarungen sowie Darlehensverträge über die WIBank.

Über die Belegung der Kontingente entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie.

Wie sind die Konditionen?

Die beantragten Bundeszuschüsse werden nach Abruf der Mittel durch die Schulträger von der WIBank beim Bund angefordert und an die Fördermittelempfänger ausgezahlt.

Für das Kofinanzierungdarlehen zur Finanzierung des Eigenanteils der öffentlichen Schulträger und Ersatzschulträger gelten folgende Konditionen:

  

Darlehensnehmer

öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger

Laufzeit

10 Jahre

Verzinsung

Festzins über 10 Jahre

Zinszuschuss

50 % Zinszuschuss durch das Land für die gesamte Laufzeit

Tilgung

Volltilgung ratierlich innerhalb von 10 Jahren, 50 % durch das Land und 50 % durch die Schulträger

Den Pflegeschulträgern wird für die Kofinanzierung des Eigenanteils ein Landeszuschuss gewährt.

Die Fördermittel sind entsprechend den im Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) bzw. den Förderrichtlinien genannten Terminen zu beantragen, abzurufen und zu verwenden. Bis zum Abschluss der angemeldeten Maßnahmen ist über den Fortgang der Maßnahmen zu berichten. Die zweckentsprechende Verwendung ist im Rahmen eines Verwendungsnachweisverfahrens zu belegen.

Rechtliche Hinweise

Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG)
Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (siehe Downloads)

Wer sind die Kooperationspartner?

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (KMKB)
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Maßnahmenanmeldungen und Mittelabrufe sind bei der WIBank einzureichen.

Die Maßnahmenanmeldungen sind der WIBank bis zum 31.12.2021 in schriftlicher und elektronischer Form zu übermitteln. Die entsprechenden Formulare stehen bald unter "Downloads" zur Verfügung. Es gelten die Regelungen des HDigSchulG und der Förderrichtlinien.

Bewilligungsstelle für Maßnahmen der öffentlichen Schulträger und Ersatzschulträger ist das Hessische Ministerium der Finanzen. Bewilligungsstelle für Maßnahmen an Pflegeschulen ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Bewilligungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (KMKB).

Förderliste

Die Liste der von den Antragstellern angemeldeten Einzelmaßnahmen, die geprüft sind und für förderfähig erachtet werden, steht im Download-Bereich zur Verfügung. Die Fördermittel für die auf der Liste aufgeführten Einzelmaßnahmen können damit zur Auszahlung bei der WIBank abgerufen werden, soweit sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.

Supportprogramm Annex 2

Der Annex 2 dient dem Aufbau professioneller Supportstrukturen für die schulische IT-Infrastruktur und Ausstattung, die aus den Mitteln des DigitalPakt Schule oder der Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm (Annex 1)“ oder „Leihgeräte für Lehrkräfte (Annex 3)“ gefördert werden.

Die Antragstellung im Supportprogramm (Annex 2) erfolgt im Kundenportal der WIBank.

Sie erreichen das Kundenportal über folgenden Link: https://foerderportal.wibank.de/site/

Bitte verwenden Sie für das WIBank-Kundenportal aktuelle Browser wie z.B. EDGE, Firefox, Chrome, Safari etc.. Die Anwendung wird vom Internet Explorer nicht unterstützt. Des Weiteren empfehlen wir bei Verwendung von EDGE die “automatische Übersetzung“ zu deaktivieren (im Browser unter Einstellungen - Sprache).

Für die Beantragung über das WIBank-Kundenportal ist eine Registrierung erforderlich. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unter dem Punkt Downloads (siehe unten) - ebenso wie die Richtlinie und weitere wichtige Unterlagen für den Annex.

Sie haben Fragen zur Registrierung im Kundenportal? Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Fragen zur Antragstellung im Annex 2 können Sie jederzeit wie gewohnt an folgendes Postfach richten: DigitalPakt-Annex2@wibank.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das untenstehende Tutorial gibt Ihnen zusätzlich hilfreiche Hinweise zur Antragstellung und verschafft Ihnen einen Überblick über den DigitalPakt und seine Annexe. Beachten Sie bitte, dass das Tutorial noch vom alten, nun abgelösten Verfahren einer Antragstellung mittels Excel-Formular ausgeht. Da sich am Antragsverfahren im Hinblick auf Angaben und Nachweise nichts geändert hat, empfehlen wir Ihnen, sich das Tutorial anzuschauen, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.

Tutorial: Supportprogramm Annex 2

Wichtiger Hinweis: Mit dem Klick auf den Link gelangen Sie auf die Inhalte von Youtube (Video). Bitte beachten Sie, dass beim Laden des Inhalts Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen werden.

Die WIBank ist für die nachfolgenden Seiten und deren Inhalte, insbesondere deren Einstellungen bzgl. Datenschutz, nicht verantwortlich.

Leihgeräte für Lehrkräfte Annex 3 Pflegeschulen


Die erforderlichen Formulare senden wir Ihnen personalisiert per E-Mail zu. Weitere Informationen zum Annex 3 finden Sie unter dem Punkt Downloads (siehe unten).

Tutorial: Annex III für Pflegeschulträger

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Downloads


Weg zur Förderung

Maßnahmenanmeldung bei der WIBank

WIBank und Land Hessen prüfen die Fördervoraussetzungen

Feststellung der Förderfähigkeit durch das Land Hessen und Veröffentlichung auf der Förderliste

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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