Wingert © Hans-Michael Peiter
Landwirtschaft Zuschuss

Weinbau

Förderung des Weinbaus

Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit  der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen
  • Bestockte Rebflächen förderfähig
  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft

Was wird gefördert?

Investitionsförderung gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der VO (EU) 2021/2115

  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft
  • Förderung der Vermarktung (ohne bauliche Investitionen)
  • Entwicklung neuer Qualitätsprodukte im Zusammenhang mit dem Weinsektor oder den Nebenerzeugnissen von Wein

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der VO (EU) 2021/2115

  • Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen
  • Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung einschließlich Anpflanzung
  • Errichtung oder Wiederherstellung einer Weinbergmauer
  • Installation von Bewässerungsanlagen

Flächenförderung für bestockte Rebflächen – siehe Direktzahlungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Fördervoraussetzungen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Beantragung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der VO (EU) 2021/2115 erfolgt über das Agrarportal Hessen.

  • Förderanträge Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen jährlich bis zum 31. August eines Antragsjahres
  • Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15. Mai eines Antragsjahres sowie bis 30. Juni eines Antragsjahres eine Abschlussmeldung über den Abschluss der Maßnahme

Bevor Sie einen Antrag auf Investitionsförderung gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der VO (EU) 2021/2115 stellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt - Weinbauamt Eltville   auf:

Regierungspräsidium Darmstadt 
V 51.2 - Dez. Weinbau
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein

 


Antrag stellen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau Eltville.

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