Übergangsmanagement für Strafentlassene
Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen
- zum Aufsuchen der Inhaftierten
- zur Ermittlung des Hilfebedarfs
- zur Beratung und Information der Inhaftierten
- zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung
- zur Vermittlung und Koordination sowie
- zur Psychosozialen Beratung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine; Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn des Projektes über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils der 1. Januar.
Wie sind die Konditionen?
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal der WIBank.
Downloads
Förderperiode 2014 - 2020
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.
Kundenportal