Sonderprogramm Gaststätten 2025
Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen
- Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen
- Fördersatz 45 Prozent, max. 200.000 Euro
- 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen und Anschaffungen
In Kooperation mit:
Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen.
Was wird gefördert?
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 800 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Wer wird gefördert?
- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
- Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Gefördert werden Gaststättenbetriebe,
- die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen (siehe Anlage)
- die Speisen und Getränke ausgeben
- die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können
- deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann
- anteilig mit 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
- die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben.
- deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von
- 15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen
- 5 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird. Der Zweckbindungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Wie sind die Konditionen?
- Mindestinvestition von 15.000 €
- Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss
- bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist zu beachten.
Rechtliche Hinweise
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
- Bewilligungsstelle ist die WIBank, Gruppe Investive Programme II
- Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de
- Die Antragstellung erfolgt über das neue Antragsportal (www.lawileportal-hessen.de)
- Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Generierung einer Personenident-Nr. (PI). Sollten Sie bereits einen PI aufgrund vorheriger Antragstellungen haben, bitten wir Sie, sich unbedingt vor Registrierung im Portal mit uns, über unsere Email SoproGastro@wibank.de, in Verbindung zu setzen. Sie benötigen hier eine Freischaltung.
Downloads
Weg zur Förderung
Antragstellung unter www.lawileportal-hessen.de
Antragsprüfung durch die WIBank
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank